11.02.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 187/2021

Bundesregierung äußert sich zu Umweltministerkonferenz

Berlin: (hib/CHB) Die Planungen zu den Themen, die die Bundesregierung auf der 96. Umweltministerkonferenz im April 2021 ansprechen will, sind noch nicht abgeschlossen. Dies geht aus der Antwort (19/26431) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/26029) der FDP-Fraktion hervor.

Außerdem äußert sich die Bundesregierung zu zahlreichen von den Fragestellern angesprochenen Einzelthemen, die auf der 95. Umweltministerkonferenz im November 2020 auf der Tagesordnung standen. So erklärt sie, dass erst nach Vorliegen des Votums der Bauministerkonferenz ein Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) zwischen den Bundesressorts abgestimmt werden soll. Laut einem Beschluss der Umweltministerkonferenz soll die TA Lärm eine befristete Experimentierklausel erhalten, die Lärmschutzkonflikte zwischen Wohnungen und Gewerbeflächen lösen soll. Grundsätzlich verweist die Bundesregierung in ihrer Antwort darauf, dass die Berichte des Bundes an die Umweltministerkonferenz unter www.umweltministerkonferenz.de frei zugänglich sind.

Marginalspalte