15.02.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 193/2021

Bericht zu „Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“

Berlin: (hib/STO) Der Vorschlag, das Konzept „Migrationshintergrund“ im Rahmen der amtlichen Statistik „klarer und zugleich enger“ zu definieren und statt von „Personen mit Migrationshintergrund“ künftig von „Eingewanderten und ihren (direkten) Nachkommen“ zu sprechen, ist eine der „Kernbotschaften“ des als Unterrichtung (19/26665) vorliegenden „Berichts der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit“. Darin plädiert die Kommission dafür, im Rahmen des Mikrozensus künftig Menschen, die entweder selbst oder deren Elternteile beide seit 1950 in das Bundesgebiet eingewandert sind, wie bisher mit den Kategorien „mit und ohne eigene Migrationserfahrung“ getrennt auszuweisen, jedoch den zusammenfassenden Begriff „Migrationshintergrund“ nicht mehr zu verwenden, „um Stigmatisierung zu vermeiden“. „Sofern beide Gruppen gemeint sind, wird als zusammenfassende Bezeichnung stattdessen ,Eingewanderte und ihre (direkten) Nachkommen“ vorgeschlagen, heißt es in der fast 280 Seiten umfassenden Vorlage weiter.

Als das in Europa „mit Abstand wichtigste Zielland für Migration“ sei die Bundesrepublik de facto ein Einwanderungsland, konstatieren die Autoren zu Beginn des Berichts. Der Anteil der Eingewanderten und ihrer Nachkommen an der Bevölkerung in Deutschland werde in den nächsten Jahrzehnten weiter steigen. Wenn die Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt gelinge, könnten sich daraus erhebliche wirtschaftliche Gewinne und auch fiskalische Erträge für den Sozialstaat ergeben; auch könnten offene Gesellschaften von steigender kultureller und sozialer Vielfalt profitieren. Dabei sei Integration ein „Prozess, der die Gesellschaft als ganze“ betreffe und daher die Anstrengungen aller brauche. Zugleich sei Integration eine Daueraufgabe, die nur gelingen könne, „wenn Teilhabe auch verbunden ist mit der Pflicht, die Solidargemeinschaft aktiv mitzutragen“.

Integration bedeute „Teilhabe, Repräsentanz und Anerkennung“, schreibt die Kommission weiter und plädiert dafür, die „Öffnung staatlicher Institutionen zu forcieren, die sich an der gesellschaftlichen Diversität orientiert“, da staatliches Handeln eine Signalwirkung für die Gesamtgesellschaft habe. Zudem müsse der rechtliche und praktische Schutz vor Diskriminierung verbessert werden.

Ferner gehört es dem Bericht zufolge zu den Aufgaben der Integrationspolitik, den Transfer von im Ausland erworbenen Qualifikationen zu fördern und die Kompetenzen der Einwanderer zu stärken. Eine wichtige Rolle spiele dabei die Sprachförderung, „denn gute Deutschkenntnisse sind ein Schlüssel für aktive Teilhabe in allen Bereichen der Gesellschaft“. Wichtig sei auch die „gleichberechtigte Förderung des Erwerbs von Schul-, Ausbildungs- und Universitätsabschlüssen in Deutschland“.

Des Weiteren dringt die Kommission auf eine „nachhaltige Stadtentwicklungs- und eine soziale Wohnungspolitik“. Zudem mahnt sie unter anderem ein verstärktes Engagement im Kampf gegen Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus an, deren Bekämpfung „eine Daueraufgabe der Sicherheitsbehörden und aller Menschen in Deutschland“ sei.

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