Anhörung zu Verlängerung des Planungssicherstellungsgesetzes
Berlin: (hib/STO) Um einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes“ (19/26174) geht es am Montag, den 22. Februar 2021, in einer Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 15.45 Uhr beginnt, werden sieben Sachverständige erwartet. Aufgrund der Corona-Pandemie wird die Öffentlichkeit ausschließlich über eine TV-Übertragung/-Aufzeichnung hergestellt.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die bislang bis Ende März dieses Jahres befristeten Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes bis Ende nächsten Jahres verlängert werden. Wie die beiden Fraktionen in der Vorlage ausführen, konnte mit dem Planungssicherstellungsgesetz aus den Jahr 2020 „sichergestellt werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch unter den erschwerten Bedingungen während der Covid-19-Pandemie ordnungsgemäß durchgeführt werden können“. Mit dem Gesetz seien formwahrende Alternativen für Verfahrensschritte in Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie in besonderen Entscheidungsverfahren zur Verfügung gestellt worden, bei denen sonst die Verfahrensberechtigten physisch anwesend sein und sich zum Teil in großer Zahl zusammenfinden müssten.
„Soweit es um die Bekanntmachung von Unterlagen und anderen Informationen geht, sollen diese über das Internet zugänglich gemacht werden“, heißt es in der Vorlage weiter. Als Ersatz für zwingend durchzuführende Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen oder Antragskonferenzen sei das Instrument einer Online-Konsultation eingeführt worden. Auch eine Telefon- oder Videokonferenz könne durchgeführt werden. Entsprechende Erleichterungen gebe es für mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen.
Zugleich verweisen die Koalitionsfraktionen darauf, dass die Einschränkungen aufgrund der Covid-19-Pandemie „anders als ursprünglich angenommen“ auch nach dem 31. März 2021 fortwirken würden. Es bestehe deshalb die Notwendigkeit, die Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes zu verlängern, „damit dessen Instrumente bei der Krisenbewältigung weiter zur Verfügung stehen“.