22.02.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Antwort — hib 213/2021

Einschränkung der Krabbenfischerei in Nordsee-Schutzgebieten

Berlin: (hib/CHB) Zu den von der Bundesregierung unterbreiteten Vorschlägen für das Fischereimanagement in den Natura-2000-Schutzgebieten der Nordsee gehören auch Schließungen für die mobile, grundberührende Fischerei einschließlich der Krabbenfischerei. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort (19/26681) auf eine Kleine Anfrage (19/25963) der AfD-Fraktion. Allerdings werde diese Art der Fischerei auf einzelnen abgegrenzten Teilflächen weiterhin möglich sein. Die Maßnahmenvorschläge befinden sich der Antwort zufolge derzeit in einem Konsultationsverfahren mit den Nordsee-Anrainerstaaten.

Das geplante weitgehende Verbot der Krabbenfischerei in den Schutzgebieten begründet die Bundesregierung damit, dass alle mobilen, grundberührenden Fanggeräte das Potenzial hätten, den Erhaltungszustand und die Resilienz des marinen Ökosystems negativ zu beeinflussen. Dementsprechend ziele die geplante Beschränkung der Fischerei darauf ab, die europarechtlich festgelegten Schutzziele in den Schutzgebieten zu erreichen.

Die fachlichen Diskussionen über eine mögliche Erweiterung der bestehenden Natura-2000-Gebiete in der Nordsee seien noch nicht abgeschlossen, ist der Antwort weiter zu entnehmen. Nicht vorgesehen sei die Ausweisung zusätzlicher Natura-2000-Gebiete in der ausschließlichen Wirtschaftszone (jenseits der Zwölf-Seemeilen-Grenze).

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