Wasserwirtschaftlicher Ausbau der Bundeswasserstraßen
Berlin: (hib/HAU) Der Bund soll künftig den wasserwirtschaftlichen Ausbau der Bundeswasserstraßen, soweit dieser zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erforderlich ist, als Hoheitsaufgabe übernehmen. Das sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung „über den wasserwirtschaftlichen Ausbau an Bundeswasserstraßen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie“ (19/26827) vor, den der Bundestag am Donnerstag ohne Aussprache zur weiteren Beratung an den federführenden Verkehrsausschuss überweisen will.
Bund und Länder seien sich einig, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie eine gesamtstaatliche Aufgabe ist, die nur im Zusammenwirken aller für Gewässer zuständigen Stellen erfolgreich bewältigt werden kann, heißt es in der Vorlage. Durch die geplanten Änderungen ließen sich die Synergien zwischen verkehrlicher und wasserwirtschaftlicher Verwaltung der Bundeswasserstraßen vollumfänglich zugunsten der Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie nutzen.