29 Milliarden Euro Investitionsnachholbedarf bei der Bahn
Berlin: (hib/HAU) Die Investitionen in den Lärmschutz an Bestandsstrecken der Bundesschienenwege lagen im Jahr 2020 bei 145,7 Millionen Euro. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (19/26501) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/25474) hervor. In der Antwort äußert sich die Regierung auch zu dem von den Grünen angesprochenen Sanierungsrückstau der Schieneninfrastrukturen. Der Gutachter des Bundes habe die Entwicklung des Nachholbedarfs einzelner Gewerke untersucht, heißt es. Dabei sei festzustellen, „dass sich die Nachholbedarfe unterschiedlich entwickelt haben“. So befänden sich im Nachholbedarf viele Anlagen, die sich aufgrund einer unterdurchschnittlichen Nutzung oder guten Instandhaltung in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und nicht ersetzt werden müssen (unkritischer Nachholbedarf).
Gleichwohl werde im Zeitraum von 2020 bis 2025 für die Schieneninfrastrukturanlagen der DB Netz AG ein leichter Anstieg des Nachholbedarfs erwartet, „der unter den Prämissen von nur moderat steigenden Baupreisen zum Ende des Betrachtungshorizonts abflacht“. Die höchsten Rückstauanteile werden der Antwort zufolge voraussichtlich auf die Gewerke Brücken und Gleise entfallen. In den Gewerken Gleise, Weichen und Kreuzungen werde eher ein rückläufiger Investitionsrückstau erwartet. Im Gewerk Brücken dürfte sich der Nachholbedarf voraussichtlich stabilisieren. In den Gewerken Tunnel, Oberleitung sowie Leit- und Sicherungstechnik erwarte die DB Netz AG eher einen steigenden Investitionsrückstau, was sich aus den Alterskohorten der Anlagen sowie den kürzeren Lebenszyklen bei modernen Stellwerken im Vergleich zur alten mechanischen Stellwerkstechnik erklären lasse, heißt es. Modernisierungsmaßnahmen wie das Überbrückungsprogramm Stellwerke oder die Digitale Schiene Deutschland würden einem Anstieg in der Leit- und Sicherungstechnik nachhaltig entgegenwirken.
Nach Auffassung der DB Netz AG kann der Nachholbedarf (aktuell bei rund 17 Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Anlagen) auf einen Sockelnachholbedarf (zehn Prozent des Wiederbeschaffungswertes aller Anlagen) reduziert werden. „Wenn dieser Ansatz auch auf die DB Netz AG und die DB Station&Service AG übertragen wird, errechnet sich nach Feststellungen des Gutachters des Bundes ein kritischer (abzubauender) Nachholbedarf im Volumen von etwa 29 Milliarden Euro“, schreibt die Bundesregierung. Davon entfielen 27 Milliarden Euro auf die DB Netz AG und zwei Milliarden Euro auf die DB Station&Service AG.