24.02.2021 Recht und Verbraucherschutz — Ausschuss — hib 233/2021

Rechtsausschuss beschließt weitere öffentliche Anhörungen

Berlin: (hib/MWO) Weitere öffentlichen Anhörungen beschloss der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz in seiner Sitzung am Mittwochvormittag. So stimmte das Gremium für die Durchführung einer Anhörung zu dem Entwurf der Grünen für ein Mietrechts- und Gewerbemietrechtsergänzungsgesetz (19/23116) und dem Antrag der Linksfraktion zum Schutz von Kleingewerben und sozialen Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung (19/16837). Ein Termin wurde noch nicht festgelegt.

Mit Mehrheit stellte der Ausschuss Einvernehmen darüber fest, dass eine öffentlichen Anhörung zum Antrag der Fraktion Die Linke zum Thema Digitale Gewalt gegen Frauen (19/25351) im mitberatenden Ausschuss Digitale Agenda durchgeführt wird. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Die Durchführung einer von der AfD beantragten öffentlichen Anhörung zu einem Antrag der Fraktion zum Thema „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808) wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.

Wie der stellvertretende Vorsitzende Heribert Hirte (CDU) eingangs mitteilte, hätten sich die Obleute der Fraktionen im Umlaufverfahren in der vergangenen Woche darauf verständigt, die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung für faire Verbraucherverträge (19/26630) auf den 3. März zu terminieren. Der Einbeziehung von Anträgen der Fraktionen der FDP und von Bündnis 90/Die Grünen sowie der Videoaufzeichnung und öffentlichen Übertragung sei zugestimmt worden.

Ferner befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Anträgen. Eine Vorlage der FDP-Fraktion mit dem Titel „Meinungsfreiheit verteidigen - Recht im Netz durchsetzen“ (19/16477) wurde gegen die Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD und CDU/CSU bei Enthaltung von AfD, Linken und Grünen abgelehnt. Die Zunahme von Hass und Hetze, die insbesondere über das Internet verbreitet würden, sei eine zentrale Herausforderung der Demokratie, heißt es in dem Antrag. Aus der Sicht der Vertreter der Koalition weist der Antrag schwerwiegende Mängel auf, die anderen Fraktionen hielten ihn für teilweise berechtigt.

Ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Hilfe in der Pandemie - Mieterinnen und Mieter schützen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher als Darlehensnehmer unterstützen“ (19/24634) wurde mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD, AfD und FDP abgelehnt. Der Antrag sieht unter anderem vor, erneut für einen befristeten Zeitraum vermieterseitige Kündigungen auszuschließen. Die Koalitionsfraktionen erklärten, dies sei nicht notwendig, da die von der Bundesregierung ergriffenen Maßnahmen und die sozialen Sicherungssysteme ausreichten. Auch gebe es nicht den anfangs erwarteten Bedarf für weitere Maßnahmen. Weitere von den Grünen und den Linken vorgelegte Anträge zum Thema Mieterschutz waren von den Fraktionen zurückgezogen worden.

Der Ausschuss beschloss, dem Bundestag die Abgabe einer Stellungnahme und die Bestellung eines Prozessbevollmächtigten zu der Streitsache vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 1/21 zu empfehlen. Dabei handelt es sich um einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle der Änderung des Bundeswahlgesetzes zur Reduzierung der Bundestagsgröße vom November vergangenen Jahres. Antragstellende Fraktionen sind die FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen.

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