24.02.2021 Gesundheit — Anhörung — hib 237/2021

Praktikable Lösungen für Ausgleichszahlungen gefordert

Berlin: (hib/PK) Verbände fordern praktikable Lösungen für die Ansprüche auf Kinderkrankengeld und Verdienstausfallentschädigung in der Corona-Pandemie und darüber hinaus. Die in der Coronakrise veränderten Regelungen seien teilweise zu bürokratisch oder entsprächen nicht der Lebenswirklichkeit, kritisierten die Experten am Mittwoch in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Reformvorschläge der Fraktionen Die Linke (19/22496) und Bündnis 90/Die Grünen (19/22501). Die Sachverständigen äußerten sich in schriftlichen Stellungnahmen.

Nach Ansicht der Linksfraktion sollten der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) eigenständig geregelt werden. Der Krankengeldanspruch gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen sollte entfristet werden.

Die Grünen-Fraktion schlägt in ihrem Antrag vor, den Kinderkrankengeldanspruch von Eltern bis zum Ende der Corona-Pandemie auf jährlich 20 Tage pro Kind und Elternteil und nach Ende der Pandemie auf jährlich 15 Tage pro Kind und Elternteil anzuheben. Bei Alleinerziehenden sollte der Anspruch auf 40 beziehungsweise 30 Tage pro Kind erhöht werden. Die Altersgrenze der Kinder sollte ferner von zwölf auf 14 Jahre angehoben werden.

Der Verband alleinerziehender Müller und Väter (VAMV) erklärte, der Zweck, Familien mit kranken Kindern finanziell zu unterstützen, werde für Alleinerziehende mit dem Kinderkrankengeld häufig nicht ausreichend erreicht. Mit den Anspruchsvoraussetzungen werde die Lebensrealität vieler Familien nur unzureichend berücksichtigt. Daher werde die Anhebung der Altersgrenze auf 14 Jahre, eine Staffelung des Anspruchs auf Kinderkrankentage nach Kindesalter und die Einführung einer Lohnfortzahlung bei Krankheit eines Kindes im EntgFG ausdrücklich unterstützt.

Nach Ansicht des Verbandes der Gründer und Selbstständigen sind in der Pandemie alle Familien gleichermaßen durch geschlossene Schulen und Kitas betroffen. Erwerbstätige Eltern sollten daher im gleichen Maße unterstützt werden, zumal das Corona-Kinderkrankengeld aus Steuermitteln finanziert werde. Tatsächlich werde aber einem Teil der Familien die Unterstützung vorenthalten. Besonders betroffen seien Familien von Freiberuflern und Selbstständigen.

Für gesetzlich Versicherte gebe es eine unbürokratische und großzügige Entschädigung, anderen erwerbstätigen Eltern ohne Anspruch auf Kinderkrankengeld bleibe nur der Anspruch auf Verdienstausfallentschädigung. Die Vergabepraxis sei aber restriktiv.

Der Arbeitgeberverband BDA forderte eine bessere Handhabung der Regelungen. Entschädigungsansprüche nach Paragraf 56 IfSG müssten ebenso praktikabel und unbürokratisch einsetzbar sein wie die Vorgaben für das Kinderkrankengeld. Daran mangele es jedoch. Bislang müsse der Arbeitgeber die Anspruchsberechtigung seines Mitarbeiters im Erstattungsverfahren darlegen. Viele Firmen kämpften anschließend um die Rückerstattung der Vorausleistungen.

Der DGB warnte vor den finanziellen Auswirkungen einer Leistungsausweitung und empfahl, die Finanzlage der GKV über das Jahr 2021 hinaus zu berücksichtigen.

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