01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 259/2021

Geschäftsverhalten von Amazon

Berlin: (hib/FNO) Beim Bundeskartellamt hat laut Bundesregierung es Beschwerden über das Verhalten von Amazon gegeben. Der Internethändler soll eigene Produkte gezielt höher platziert haben als die von anderen Händlern und Daten von Mitbewerber genutzt haben, um eigene Produkte zu entwickeln, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/24873) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/24340). Dieses Verhalten könne kartellrechtlich relevant sein. Das Bundeskartellamt beobachte den Händler genau, zudem untersuche die Europäische Kommission den Sachverhalt derzeit. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Bundeskartellamts verfüge Amazon über eine marktbeherrschende Stellung, vertiefte Ermittlungen habe es dazu allerdings noch nicht gegeben. Entsprechend mächtige Unternehmen unterlägen dem kartellrechtlichen Missbrauchsverbot und sind daher strengeren Verhaltensregeln unterworfen. Die Bundesregierung verweist in der Antwort auch auf den Entwurf des GWB-Digitalisierungsgesetzes, das die Marktüberwachung auch in digitalen Märkten erleichtern soll.

Marginalspalte