01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 259/2021

Förderung von stationären Luftfiltern

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung sieht bei einem Einsatz von mobilen Luftfiltern viele Defizite, die den Reinigungserfolg mindern können. Das schreibt sie in einer Antwort (19/25978) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25521). Zum einen erhöhten diese Anlagen nicht den Frischluftanteil, zum anderen bestehe die Gefahr, dass die baulichen Gegebenheiten nicht hinreichend berücksichtigt werden. Auch Wartung und ordnungsgemäße Filterwechsel seien große Herausforderungen bei mobilen Anlagen. Daher fördere das Bundesprogramm Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumlufttechnischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten nur stationäre Anlagen. Diese Anlagen seien mit einem Regelvolumenstrom von mindestens 1.500 Kubikmeter je Stunde besonders leistungsfähig. Aufgrund des begrenzten Fördervolumens bleibe der Empfängerkreis auf öffentliche Einrichtungen beschränkt. Unternehmen könnten allerdings im Rahmen der Corona-Überbrückungshilfen umgesetzte bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten geltend machen und anteilig gefördert werden.

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