01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 259/2021

Keine Extra-Hilfen für Skiliftbetreiber

Berlin: (hib/FNO) Ein gesondertes Hilfsprogramm für geschlossene Skilifte ist von der Bundesregierung nicht geplant. Das schreibt sie in einer Antwort (19/26714) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26447). Den betroffenen Bundesländern stehe es jedoch offen, eigene Hilfsprogramme aufzulegen. Die Skiliftbetreibern könnten allerdings die allgemeinen Corona-Hilfsmaßnahmen beanspruchen, dazu zählten die November- und Dezemberhilfe, sowie die Überbrückungshilfen III. Auch die KfW biete mit dem Schnellkredit und dem KfW-Sonderprogramm liquiditätssichernde Maßnahmen an. Bei der Berechnung der Hilfen gelten für Skiliftbetreiber dieselben Regeln und Referenzmonate wie für alle anderen Unternehmen, heißt es in der Antwort. Eine Ausweitung der Referenzzeiträume, um eine höhere Fördersumme zu erhalten, sei weder praktikabel noch vermittelbar.

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