01.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 262/2021

Reform des IHK-Gesetzes

Berlin: (hib/FNO) Die Bundesregierung will die Novellierung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) noch vor der Sommerpause beschließen. In einer Antwort (19/25598) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/25055) schreibt sie, dass der Referentenentwurf am 11. Dezember 2020 in die Ressortabstimmung gegangen ist, die Länder- und Verbändebeteiligung wurde am 15. Dezember eingeleitet. Nach der Kabinettsbefassung beschäftige sich der Bundestag mit dem Entwurf. Die zweite Lesung des Bundesrates soll vor Juli erfolgen. Der Gesetzentwurf stelle einen deutlichen Eingriff in die bisherige Struktur des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) dar. Eine Erweiterung der Kompetenzen sei allerdings nicht geplant, das Gesetz solle die aktuellen Kompetenzen konkretisieren und für mehr Rechtssicherheit sorgen.

Derzeit gebe es Verfahren gegen mehrere IHKs, die IHK Nord Westfalen sei vom Bundesverwaltungsgericht bereits zum Austritt aus dem DIHK verpflichtet worden. Damit sei die verfassungsrechtlich notwendige Vollständigkeit des DIHK auf Bundesebene nicht mehr gegeben. Bei weiteren Austritten ergäben sich Finanzierungsprobleme, zudem sei eine Vertretung des Gesamtinteresses der gewerblichen Wirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene nicht mehr möglich.

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