Nutzung der Ladeinfrastruktur
Berlin: (hib/FNO) Die neue Ladesäulenverordnung soll bis Mitte des Jahres in Kraft treten. Derzeit befinde sich der Referentenentwurf in der Ressortabstimmung, wie aus der Antwort der Bundesregierung (19/26716) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/26354) hervorgeht. Die Nutzerfreundlichkeit der aktuell vorhandenen Ladeinfrastruktur sei verbesserungswürdig. Daher sehe der aktuelle Entwurf der neuen Verordnung ein einheitliches Bezahlsystem für das sogenannte Ad-hoc-Laden an öffentlichen Säulen vor. Weiterhin soll eine Schnittstelle aufgebaut werden, um Standortinformationen oder den Belegungsstatus auszugeben. Eine eigene beziehungsweise anbieterunabhängige App, die das Bezahlen an Ladesäulen ermöglichen soll, sei aber nicht geplant. Die Bundesnetzagentur biete auf ihrer Webseite eine anbieterunabhängige Karte an, die alle öffentlichen Ladepunkte in Deutschland aufführe. Zudem sei bei allen neueren Säulen das sogenannte „punktuelle Laden“ möglich, welches Bar, per Karte oder per App abgerechnet werden kann. Die Bundesregierung prüfe derzeit eine Änderung der Preisangabenverordnung, sodass zukünftig auch beim „punktuelle Laden“ die Pflicht zu einer Preisangabe vorgeschrieben werden soll.
Die Preisgestaltung überlasse die Bundesregierung allerdings den Ladesäulenbetreibern, auch bei öffentlich geförderten Säulen sei kein Preis vorgeschrieben. Im Bereich der Ladeinfrastruktur gebe es kein Marktversagen, die aktuelle Lage sei als Markthochlauf einzuordnen, den Bund, Länder und Kommunen mit Förderprogrammen unterstützen. Von den aktuell bereitgestellten 251,7 Millionen Euro Bundesförderung seien 27,8 Millionen Euro abgerufen worden, etwa elf Prozent. Ein weiteres Förderprogramm soll im Sommer 2021 veröffentlicht werden, um nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur etwa für Mitarbeiterparkplätze und Unternehmensflotten zu fördern. Andere Anreize, zum Beispiel Ladekarten für Dienstwagennutzer, seien nicht geplant. Auch eine Regulierung von Blockiergebühren werde es zunächst nicht geben, die Bundesregierung verfolge das Thema aber aufmerksam. Zudem untersuche das Verkehrsministerium derzeit, ob solche Gebühren einen Mehrwert bringen.
Der Markt für Ladesäulen sei derzeit sehr zersplittert. 2.362 Unternehmen betrieben öffentliche Ladeinfrastruktur, wobei die 104 größten Betreiber rund zwei Drittel der gemeldeten Säulen bewirtschafteten. An Normalladepunkten gebe es im Durchschnitt täglich 0,2 Ladevorgänge, bei Schnellladepunkten seien es 0,6, dabei würden 13,09 kWh beziehungsweise 14,79 kWh abgegeben.