02.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 270/2021

Morde an kurdischen Politikerinnen in Paris

Berlin: (hib/STO) Morde an drei kurdischen Politikerinnen in Paris im Jahr 2013 sind Hintergrund der Antwort der Bundesregierung (19/26875) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26504). Wie die Fraktion darin ausführte, wurden die drei kurdischen Politikerinnen Sakine Cansız, Fidan Doğan und Leyla Şaylemez am 9. Januar 2013 in Paris ermordet. Der Auftragsmörder Ö. G. sei verhaftet und wenige Wochen vor dem Prozessbeginn tot in seiner Gefängniszelle aufgefunden worden.

Medienberichten zufolge lebe ein mutmaßlicher Komplize des Attentäters, R. S., in Deutschland, schrieb die Fraktion ferner. R. S. sei in der Haftzeit von Ö. G. sein einziger Besucher gewesen. Nach Bekanntwerden seines Gefängnisbesuches am 4. Januar 2014 solle sich R. S. in die Türkei zurückgezogen haben und nach Recherchen der kurdischen Nachrichtenagentur ANF seit 2020 wieder in Deutschland aufhalten.

In ihrer Antwort bejaht die Bundesregierung die Frage, ob deutsche Sicherheitsbehörde von französischen Behörden über den Besuch von R. S. bei Ö. G. in Kenntnis gesetzt wurden. Eine Mitteilung habe am 8. Januar 2014 stattgefunden. Wie die Bundesregierung ferner darlegt, liegen ihr keine Erkenntnisse vor, „dass R. S. in die benannten Morde in Paris im Jahr 2013 involviert war“.

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