02.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 270/2021

Vergleichbarkeit der Schulen zwischen den Bundesländern

Berlin: (hib/ROL) Zur Vergleichbarkeit deutscher Schulen vor dem Hintergrund der Ländervereinbarung der Kultusministerkonferenz (KMK) stellt die Fraktion der FDP eine Kleine Anfrage (19/26861). Die Fraktion möchte wissen, welche Rückschlüsse die Bundesregierung aus dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur „Ländervereinbarung über die gemeinsame Grundstruktur des Schulwesens und die gesamtstaatliche Verantwortung der Länder in zentralen bildungspolitischen Fragen“ vom 15. Oktober 2020 zieht. Zudem interessiert die Fraktion, ob die Bundesregierung der Auffassung ist, dass die Reform des deutschen Bildungswesens keine reine Selbstverpflichtung sein dürfe, sondern vielmehr rechtliche Verbindlichkeit haben müsse. Auch wollen die Abgeordneten wissen, ob die Bundesregierung den Bildungsföderalismus noch als ein geeignetes Instrument sieht, der immer kurzfristigeren Herausforderungen im deutschen Bildungswesen gerecht werden kann.

Die FDP-Fraktion weist darauf hin, dass die neue Ländervereinbarung die Nachfolge des Hamburger Abkommens von 1964 darstelle und die Anerkennung, Standardisierung und Fortentwicklung von Schulabschlüssen befördern solle. Doch die Wahrnehmungen der Auswirkungen der Regelung seien unterschiedlich, betonen die Abgeordneten. Während die rheinland-pfälzische Bildungsministerin und damalige KMK-Vorsitzende Stefanie Hubig (SPD) bei dem Abschluss im Herbst von einem „historischer Tag“ gesprochen habe, habe beispielsweise die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) darin einen „schwarzen Tag für die Bildung“ gesehen. Für die Liberalen stellt sich die Frage, ob mit der Neuregelung die Chance einer grundlegenden Standardisierung der Bildung und einer perspektivischen Aufgabenbeschreibung zur Fortentwicklung erreicht oder nur ein rein ministerialer Verwaltungsakt geschaffen worden sei.

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