Rechtsausschuss nimmt Vormundschaftsreformgesetz an
Berlin: (hib/MWO) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat auf seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (19/24445) in geänderter Fassung mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Annahme empfohlen. Gegen die Vorlage stimmte die FDP-Fraktion, AfD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Ein Antrag der FDP zur Stärkung der Vorsorge in Gesundheitsangelegenheiten (19/24638) wurde abgelehnt.
In der ausführlichen Diskussion über den Entwurf hieß es vonseiten der Opposition, dieser sei grundsätzlich zu begrüßen, abgelehnt würden jedoch die darin enthaltenen Regelungen zum Ehegattenvertretungsrecht. Die Koalition bezeichnete das Gesetz als gesellschaftlich bedeutendes Reformprojekt, das den Vorrang des selbstbestimmten Handelns betone. Über den Entwurf stimmt der Bundestag am Freitag ab.
Mit den Stimmen aller Fraktionen wurde die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (Bundesratsdrucksache 142/21) am 12. April 2021 beschlossen. Der Entwurf führt mit den Bestimmungen über die Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen sowie den Regelungen über kollektive Lizenzen mit erweiterter Wirkung zwei neue Rechtsinstrumente in das deutsche Urheberrecht ein.
Ferner beschloss der Ausschuss die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, die die Streichung des Begriffs Rasse im Grundgesetz zum Ziel haben (19/20628, 19/24434). Ein Termin wurde noch nicht bestimmt. Im Grünen-Entwurf heißt es unter anderem, es gebe keine Rassen, sondern Rassismus, den es zu bekämpfen gelte.
Eine weitere öffentliche Anhörung soll es mit der Zustimmung aller Fraktionen am 24. März 2021 zu dem Antrag der FDP zur gesetzlichen Regelung des Einsatzes von Vertrauenspersonen (19/25248) und dem Antrag der Linksfraktion mit dem Thema „Rechtsstaatswidrige Tatprovokationen eindämmen, Betroffene entschädigen“ (19/25352) geben. Nach dem Willen der FDP soll die Bundesregierung eine Rechtsgrundlage für den Einsatz sogenannter Vertrauenspersonen im Rahmen der Strafverfolgung und der Gefahrenabwehr schaffen. Die Linke fordert einen Gesetzesentwurf, der die Strafprozessordnung so ändert, dass die Regelungen zur rechtsstaatswidrigen Tatprovokation im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte geändert werden.
Des Weiteren erklärte der Ausschuss sein Einvernehmen, dass zu mehreren Vorlagen der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und AfD zum Thema Wirtschaftskriminalität und Bilanzprüfung in Reaktion auf den Fall Wirecard (19/22204, 19/23730, 19/24384, 19/27023) eine öffentlichen Anhörung im mitberatenden Finanzausschuss durchgeführt wird.
Abgesetzt wurde auf Antrag der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Opposition die Beschlussfassung über die Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Änderung des Grundgesetzes im Sinne der Stärkung von Kinderrechten (19/10622, 19/10552). Die Koalition wolle erst die in Kürze zu erwartende Einigung auf einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung abwarten, hieß es zur Begründung.
Ferner beriet der Ausschuss die aktuelle Übersicht über die dem Bundestag zugeleiteten Streitsachen vor dem Bundesverfassungsgericht und beschloss einstimmig, dem Plenum zu empfehlen, von einer Äußerungen oder einem Verfahrensbeitritt zu den Streitsachen insgesamt abzusehen. Der Bundestag berät über die Empfehlung des Ausschusses abschließend ohne Aussprache am Donnerstag. Der Ausschuss befasste sich daneben mit rund 20 Tagesordnungspunkten zu Gesetzentwürfen, Anträgen und Unterrichtungen, bei denen er nicht federführend ist.