10.03.2021 Auswärtiges — Antwort — hib 308/2021

Menschenrechtslage in Sri Lanka

Berlin: (hib/AHE) Über die Menschenrechtslage in Sri Lanka gibt die Bundesregierung in der Antwort (19/26907) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Auskunft (19/26555). Demnach berichteten Nichtregierungsorganisationen von einem schrumpfenden Handlungsspielraum für Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidiger sowie Journalistinnen und Journalisten in dem südasiatischen Inselstaat. Auch der jüngste Bericht der Hochkommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte vom Januar 2021 sowie ein gemeinsames Statement von insgesamt 17 Mandatsträgerinnen und -trägern des Menschenrechtsrats sprechen von Einschüchterungen und Bedrohungen gegen Journalisten und Organisationen, die sich für die Rechte von Vermissten einsetzen. Nichtregierungsorganisationen berichteten ebenfalls von Einschüchterungen, insbesondere durch Überwachung und vermehrte Besuche mit Befragungen zu ihren Finanzen, Verbindungen und Mitarbeitern.

Die Bundesregierung geht in der Antwort auch auf einen neuen Verfassungszusatz ein. Dieser erweitere die Befugnisse des Präsidenten, gebe ihm aber keine unbeschränkte Machtfülle. So blieben Grundrechtsklagen gegen sein Verhalten vor dem Obersten Gerichtshof möglich. Es bleibe auch dabei, dass der von ihm ernannte Premierminister durch ein Misstrauensvotum im Parlament gestürzt werden könne. „Der bedeutendste Aspekt der Verfassungsreform ist aus Sicht der Bundesregierung, dass der Präsident nun in eigener Verantwortung Schlüsselpositionen (zum Beispiel hohe Richterstellen und hohe Posten der unabhängigen Kommissionen) mit ihm genehmen Kandidaten besetzen kann.“ Die Unabhängigkeit der betroffenen Institutionen werde daher zunehmend in Frage gestellt. Die Bundesregierung habe jedoch derzeit keine Kenntnis von unmittelbaren Auswirkungen des Verfassungszusatzes auf die menschenrechtliche Lage.

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