11.03.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 318/2021

Konvention zu Sicherheit und Schutz bei Sportveranstaltungen

Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem Übereinkommen des Europarats vom 3. Juli 2016 über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen“ (19/27413) vorgelegt, der die Zustimmung zum deutschen Beitritt zu der Konvention vorsieht. Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, löst diese Konvention das alte Europäische Übereinkommen von 1985 über Gewalttätigkeiten und Fehlverhalten von Zuschauern bei Sportveranstaltungen und insbesondere bei Fußballspielen ab. Die Bundesrepublik sei Mitgliedstaat der alten Konvention gewesen und wolle dem neuen Übereinkommen beitreten, „da es den aktuellen Entwicklungen im Bereich Sportgroßveranstaltungen Rechnung trägt und eine sehr gute Basis für die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich ist“.

Wesentlicher Bestandteil der neuen Konvention ist den Angaben zufolge die nationale und internationale Zusammenarbeit und Vernetzung aller Beteiligter. Darüber hinaus werde der Bedeutung des Dienstleistungs- und Servicegedankens im Bereich von Sportgroßveranstaltungen Rechnung getragen. Mit dem Übereinkommen werde ein „ganzheitlicher Ansatz für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen verfolgt, um diese für alle Bürger sicher, angenehm und einladend zu gestalten“.

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