11.03.2021 Arbeit und Soziales — Gesetzentwurf — hib 319/2021

Mehr Teilhabe für Menschen mit Behinderungen

Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung will die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken. In dem von ihr vorgelegten Entwurf für ein Teilhabestärkungsgesetz (19/27400) geht es um zahlreiche Änderungen in den Sozialgesetzbüchern, die den Alltag von Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen.

Die Regelungen betreffen unter anderem die Betreuung von Rehabilitanden im SGB II und III (Zweites und Drittes Buch Sozialgesetzbuch), ihre Betreuungssituation in den Jobcentern soll sich verbessern.

Bei der Leistungserbringung in der Eingliederungshilfe nach SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) sollen die Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-Behindertenrechtskonvention und der ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit) angepasst werden.

Das SGB IX soll dahingehend ergänzt werden, dass die dort genannten Leistungserbringer geeignete Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden.

Mit dem Budget für Ausbildung sollen auch Menschen mit Behinderungen gefördert werden können, die sich schon im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.

Mit der Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) soll geregelt werden, dass Menschen mit Behinderungen der Zutritt nicht wegen einer Begleitung durch einen Assistenz- oder Blindenführhund verweigert werden darf. Dies soll sich bei den Duldungsverpflichteten nicht auf Träger öffentlicher Gewalt beschränken, sondern auch private natürliche und juristische Personen erfassen. Der Geltungsbereich des BGG wird damit ausgeweitet. Ferner sind Änderungen bei der Assistenzhundeausbildung geplant.

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