11.03.2021 Inneres und Heimat — Gesetzentwurf — hib 321/2021

Gesetzentwurf zur Erprobung von Registerzensus-Verfahren

Berlin: (hib/STO) Die Bundeseregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften“ (19/27425) vorgelegt. Mit dem „Registerzensuserprobungsgesetz“ sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung zugleich die Voraussetzungen dafür, „hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen“. Darüber hinaus sollen den Angaben zufolge mit dem Gesetzentwurf die Möglichkeiten der statistischen Landesämter verbessert werden, „die Wanderungsdaten im Zusammenhang mit der Wanderungsstatistik auf ihre Richtigkeit zu prüfen“.

Wie die 'Bundesregierung in der Vorlage ausführt, benötigen Bund, Länder und Kommunen für politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Entscheidungen verlässliche Daten zur Bevölkerung, Arbeitsmarktbeteiligung und Wohnsituation. Zudem sei Deutschland verpflichtet, diese Daten an die Europäische Kommission zu liefern. Zu erwartende Änderungen der Anforderungen an die Ermittlung der Bevölkerungszahlen auf EU-Ebene und der Auftrag aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes von 2018 (2 BvF 1/15, 2 BvF 2/15), „dass zur Gewinnung realitätsgerechter Einwohnerzahlen stets der aktuelle Stand der wissenschaftlich anerkannten Methoden angewendet werden muss“, machten es erforderlich, die Erprobung eines registerbasierten Verfahrens der Datenermittlung rechtlich zu regeln. Ziel sei die Erprobung von Verfahren für eine registerbasierte Gewinnung der Zensusdaten aus bereits in der Verwaltung vorhandenen Daten „ohne primärstatistische Befragungen“.

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