12.03.2021 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 325/2021

Gesetz soll Open-Data-Strategie voranbringen

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung will ihre Open-Data-Strategie voranbringen. Dazu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ (19/27442) vorgelegt, der den Datenaustausch zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit, Wirtschaft und Wissenschaft an einigen Stellen erleichtern soll. So wird die Verwaltung der Vorlage zufolge verpflichtet, .de-Mail-Zugänge zu schaffen und diese per elektronischem Personalausweis zu identifizieren. Auch die elektronische Aktenführung sowie die Einführung elektronischer Amts- und Verkündungsblätter ist vorgesehen. Mit der Verpflichtung zur Bereitstellung unbearbeiteter, maschinenlesbarer Daten für „die gesamte Bundesverwaltung mit Ausnahme der Selbstverwaltungskörperschaften und Beliehener“ würden erstmals unbearbeitete Forschungsdaten miterfasst. In diesen lägen „erhebliche Potenziale zur Verbesserung von Transparenz, Überprüfbarkeit und Austausch in der Forschung“. Schließlich setzt die Bundesregierung den Angaben zufolge mit dem Vorhaben EU-Vorgaben in nationales Recht um.

Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Kosten für die Verwaltung von etwa 8,4 Millionen Euro bei Einmalkosten von etwa 18,7 Millionen Euro. Für Kommunalverwaltungen könnten in Einzelfällen jährliche Kosten von 3.000 Euro je Fall sowie „ein weiterer einmaliger Erfüllungsaufwand von 15.000 Euro je Fall“ entstehen. Zugleich erwartet sie erhebliche volkswirtschaftliche Impulse durch die Open-Data-Strategie mit denkbaren europaweiten Einsparungen im Milliardenbereich.

Der Nationale Normenkontrollrat erhebt keine Einwände gegen den Entwurf.

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