12.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 326/2021

Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Unis

Berlin: (hib/ROL) Zu befristeten Beschäftigungsverhältnissen an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen in der COVID-19-Pandemie stellt die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/27360 ). Die Abgeordneten möchten wissen, wie oft nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem 1. März 2020 die Möglichkeit zur Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses auf Grundlage von Paragraf 7 Absatz 3 Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) in Anspruch genommen wurde und wie sich die Anzahl des Verwaltungs-, Wissenschafts- und künstlerischen Personals an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen seit 2019 entwickelt hat.

Die Linke weist darauf hin, dass auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an öffentlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen von den Folgen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung betroffen seien. Die Schließungen im Wissenschaftsbetrieb könnten Arbeitsprozesse verlangsamen und Forschungsprojekte verzögern, was mitunter mit den zu 89 Prozent befristeten Arbeitsverträgen des wissenschaftlichen Personals kollidiere. Zwar habe die Bundesregierung mit dem (WissStudUG) das WissZeitVG dahingehend novelliert, dass zeitlich begrenzte Beschäftigungsverhältnisse um bis zu zwölf Monate verlängert werden können. Allerdings laufe diese Regelung zum 31. März 2021 aus, wodurch alle danach begründeten Arbeitsverträge nicht mehr von der Novelle profitieren würden. Eine Fortsetzung der Verlängerungsregelung für Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 1. April 2021 begründet werden, seien seitens der Bundesregierung nicht in Aussicht gestellt worden.

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