17.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 344/2021

Beschäftigte des Bundes pro Bundesland

Berlin: (hib/STO) Die Verteilung der Beschäftigten des Bundes sowie von Einrichtungen in öffentlich-rechtlicher Rechtsform unter Aufsicht des Bundes auf die einzelnen Bundesländer ist Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27381) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26864). Danach lag die Zahl dieser Beschäftigten je 1.000 Einwohner Mitte 2019 zwischen 20,0 in Berlin und 5,3 in Baden-Württemberg.

14,8 Beschäftigte je 1.000 Einwohner entfielen den Angaben zufolge am 30. Juni 2019 auf Hamburg, 14,5 auf Mecklenburg-Vorpommern, 12,3 auf Schleswig-Holstein, jeweils 10,4 auf Niedersachsen und auf Rheinland-Pfalz sowie 10,2 auf Bremen. Bei 9,8 lag die Zahl dieser Beschäftigten je 1.000 Einwohner laut Vorlage in Brandenburg, bei 8,1 in Nordrhein-Westfalen und bei 8,0 in Hessen, gefolgt von Thüringen mit 7,8 je 1.000 Einwohnern, Bayern mit 7,7 sowie dem Saarland und Sachsen-Anhalt mit jeweils 7,2 und Sachsen mit 6,1.

Wie die Bundesregierung in der Antwort ausführt, hat sie zur Umsetzung der Ergebnisse der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sowie der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ - der sogenannten Kohlekommission - beschlossen, Arbeitsplätze des Bundes in den kommenden zehn Jahren vorrangig in strukturschwachen Regionen anzusiedeln. Darüber hinaus orientiere sie sich weiterhin an den Beschlüssen der Föderalismusreform, bei Ansiedlungen von Bundeseinrichtungen vorrangig Standorte in den ostdeutschen Ländern zu berücksichtigen. Sie habe sich zudem verpflichtet, allein in den drei Braunkohlerevieren in den nächsten zehn Jahren zirka 5.000 Arbeitsplätze zu schaffen.

Marginalspalte