17.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 346/2021

Vorgehen im Fall Galeria Kaufhof

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat ihr Vorgehen im Fall der Kaufhauskette Galeria Karstadt Kaufhof begründet. Die beihilferechtlichen Voraussetzungen für eine Stabilisierungsmaßnahme nach dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds seien erfüllt gewesen, erklärt sie in der Antwort (19/27375) auf eine Kleine Anfrage (19/26762) der FDP-Fraktion. Es seien nur Unternehmen von staatlichen Beihilfen ausgeschlossen, „die die Definition eines Unternehmens in Schwierigkeiten (UiS) durchgängig seit dem 31. Dezember 2019 erfüllen“. Dies sei bei dem Kaufhauskonzern nicht der Fall gewesen. Weitere Details zu der Unterstützung wie Bewertungen oder Prüfungen nennt die Bundesregierung unter Verweis auf die Einstufung des Vorgangs als vertraulich nicht. Die Informationen könnten in der Geheimschutzstelle des Bundestags eingesehen werden. Die FDP-Fraktion verwies in ihrer Anfrage auf Medienberichte, wonach die GmbH mit einem Nachrang-Darlehen in Höhe von 460 Millionen Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds unterstützt wird.

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