17.03.2021 Wirtschaft und Energie — Antwort — hib 346/2021

Wirkung von geplanter Kammer-Gesetzesnovelle

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung geht davon aus, dass öffentliche Äußerungen von Kammern ungeachtet gesetzlicher Klarstellungen schwierig bleiben werden. „Die Abgrenzung zwischen zulässigen Äußerungen im Rahmen der Kompetenzgrenzen und unzulässigen Äußerungen als Wahrnehmung eines allgemeinpolitischen Mandats wird auch künftig für die Vertreterinnen und Vertreter der Kammern nicht einfach vorzunehmen sein“, erklärt sie in der Antwort (19/27340) auf eine Kleine Anfrage (19/26806) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Gleichwohl erwarte man, dass durch die gesetzlichen Änderungen eine Abgrenzung erleichtert werde.

Zudem begründet die Bundesregierung in der Vorlage die geplante Novelle des Industrie- und Handelskammerrechts. Der Gesetzentwurf ist Folge eines Urteils zu Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V. und soll die Rechtsform des Dachverbands neu regeln. Die Rolle des DIHK bleibe davon unbenommen, bekräftigt die Bundesregierung weiter. Aus ihrer Sicht ist eine Dachorganisation für die Gewerbetreibenden unverzichtbar, um das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland zu vertreten.

Marginalspalte