18.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 350/2021

Ländervereinbarung für modernes Bildungswesen

Berlin: (hib/ROL) Mit der Neuregelung der Ländervereinbarung sollen Qualität und Transparenz des Bildungswesens gesteigert, die Vergleichbarkeit der Abschlüsse verbessert und damit die Mobilität für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte verbessert werden. Die Bundesregierung begrüßt, dass die Länder durch die Vereinbarung ihrer Verantwortung für ein modernes Bildungswesen nachkommen wollen. Das wird aus der Antwort der Bundesregierung (19/27455) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26861) zur Vergleichbarkeit der deutschen Schulen deutlich. Aus Sicht der Bundesregierung seien die Länder nun dazu angehalten, die wichtigen Bereiche zur länderübergreifende Koordinierung zügig umzusetzen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die Ländervereinbarung das „Hamburger Abkommen“ aus dem Jahr 1964 ersetzen werde. Die Ländervereinbarung beschreibe die gemeinsamen Grundlagen des Bildungssystems, sie benenne die Herausforderungen für das gemeinsame Handeln der Länder in gesamtstaatlicher Verantwortung und stelle Weichen für die Weiterentwicklung eines modernen Bildungswesens, betont die Regierung.

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