19.03.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 357/2021

Vorschriften zu Verpackungen sollen geändert werden

Berlin: (hib/CHB) Um die EU-Richtlinie 2019/904 in deutsches Recht umzusetzen, hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung von Vorgaben der Einwegkunststoffrichtlinie und der Abfallrahmenrichtlinie im Verpackungsgesetz und in anderen Gesetzen (19/27634) vorgelegt. Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am kommenden Donnerstag ohne Aussprache zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überweisen.

Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, einzelne Vorschriften zu aktualisieren und das Verpackungsgesetz ökologisch fortzuentwickeln. Dabei sollen die Vorgaben der EU-Richtlinie möglichst eins zu eins in nationales Recht integriert werden. Im Einzelnen sieht der Entwurf unter anderem vor, die Getrenntsammlung bestimmter Verpackungsabfallströme zu verbessern und erstmals für bestimmte Verpackungen einen verpflichtenden (Mindest-)Rezyklatanteil vorzuschreiben. Außerdem werden die Informationspflichten gegenüber den Endverbrauchern ausgeweitet.

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