22.03.2021 Finanzen — Antwort — hib 364/2021

Ein Disziplinarverfahren, eine Entlassung bei BaFin

Berlin: (hib/AB) Ein eingeleitetes Disziplinarverfahren und eine Entlassung, das sind die personalrechtlichen Schritte, die die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bisher bei Mitarbeitern ergriffen hat, die ihre privaten Finanzgeschäfte mit Wirecard-Bezug zu spät gemeldet haben. In zwei weiteren Fällen seien die Sachverhaltsaufklärung und die personalrechtliche Prüfung noch nicht abgeschlossen, teilt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27146) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26706) mit.

In einem weiteren Fall hatte die BaFin wegen des Verdachts auf Insiderhandel Strafanzeige erstattet. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort mitteilt, hat die BaFin darüber hinaus auch ein Disziplinarverfahren eingeleitet und die vorläufige Dienstenthebung angeordnet. Zugleich hat sie dem Beschäftigten Zugang zum Gebäude der BaFin und zum IT-System entzogen. Wenn ein strafbarer Insiderhandel vorliege, werde die BaFin prüfen, ob es Anhaltspunkte für Schadensersatzansprüche gegen den Beschäftigten gibt.

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) soll künftig ein umfassendes Handelsverbot für Beschäftigte der BaFin gelten. Wie die Bundesregierung schreibt, habe die BaFin bereits im Oktober 2020 ihre internen Regeln um ein Handelsverbot und zusätzliche Anzeigepflichten ergänzt.

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