Forderung nach härteren Strafen für Tierquälerei
Berlin: (hib/EIS) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen will Tierquälerei in Zukunft häufiger und härter bestrafen. Dazu legt die Fraktion einen Gesetzentwurf (19/27752) vor. Demnach würden das Tierschutzgesetz und sein Vollzug dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz nicht gerecht, heißt es zur Begründung. „Das Tierschutzstrafrecht führt ein Schattendasein im Nebenstrafrecht.“ Zentrale Mängel seien „erhebliche Kontrolldefizite“ mit der Folge, dass Ordnungswidrigkeiten und Straftaten nicht entdeckt und verfolgt würden, Vollzugsdefizite bei der Ahndung entdeckter Tierschutzstraftaten sowie eine Strafandrohung, die in keinem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Zuwiderhandlungen stehe. Die Fraktion fordert unter anderem, das Tierschutzgesetz bei Beibehaltung der strafbaren Tathandlungen in das Kernstrafrecht zu überführen.