24.03.2021 Petitionen — Ausschuss — hib 376/2021

Anrechnung der Kindererziehungszeit für Rentenansprüche

Berlin: (hib/HAU) Der Petitionsausschuss unterstützt Überlegungen, durch eine geteilte Anrechnung der Kindererziehungszeit beiden Elternteilen die Möglichkeit zu eröffnen, Rentenanwartschaften erwerben zu können. In der Sitzung am Mittwoch verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD und AfD die Beschlussempfehlung an den Bundestag, eine entsprechende Petition dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu überweisen. Die FDP-Fraktion sowie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten für das höhere Votum einer Überweisung „als Material“ plädiert.

Mit der Petition wird gefordert, dass die Anrechnung der Kindererziehungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht ausschließlich bei einem Elternteil erfolgt, sondern durch Aufteilung der Erziehungszeit beide Elternteile Rentenanwartschaften erwerben können. Zur Begründung wird darauf verwiesen, dass in vielen Familien nicht mehr ausschließlich ein Elternteil für die Erziehung des Kindes verantwortlich sei. Vielmehr erfolge untereinander eine hälftige Aufteilung. Nach derzeitiger Rechtslage sei für diesen Fall jedoch nur ein Elternteil berechtigt, die rentensteigernden Kindererziehungszeiten zu erhalten.

Aktuell seien die Kindererziehungszeiten dem Elternteil zuzuordnen, der das Kind - nach objektiven Gesichtspunkten betrachtet - überwiegend erzogen hat, heißt es in der Begründung der Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses, in der auch auf eine Stellungnahme der Bundesregierung Bezug genommen wird. „Darauf, wer das Kind geboren oder dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, kommt es hingegen nicht an.“

Der Elternteil, dem die Kindererziehungszeit zugeordnet wird, um damit Nachteile auszugleichen, die erziehende Elternteile hinnehmen, werde deshalb für die Rente so gestellt, „als ob er in einer Beschäftigung versicherungspflichtiges Arbeitsentgelt in Höhe des Durchschnittsentgelts aller Versicherten verdient hätte“. Kindererziehungszeiten würden insoweit rentenbegründend und rentensteigernd bei dem Elternteil anerkannt, „der zum Zweck der Kindererziehung typischer Weise seine Erwerbstätigkeit einschränkt“, teilt die Bundesregierung mit.

Grundsätzlich werde die Kindererziehungszeit nur der Mutter zugeordnet, „wenn die Eltern keine andere Zuordnung bestimmen“. Die Eltern hätten aber die Möglichkeit, die Kindererziehungszeit zeitlich nacheinander unter sich aufzuteilen und eine übereinstimmende Erklärung darüber abzugeben. „Dadurch kann im Ergebnis erreicht werden, dass jedem Elternteil die Hälfte der Kindererziehungszeit anzurechnen ist“, heißt es in der Vorlage.

Der Petitionsausschuss begrüßt diese Regelung ausdrücklich, „denn es wird somit in das Belieben der Eltern gestellt, eine aus ihrer Sicht den tatsächlichen Verhältnissen am besten gerecht werdende Aufteilung festzulegen“. Gleichwohl sei der Vorschlag der Petentin ausdrücklich anzuerkennen, der aus Sicht der Abgeordneten durchaus eine Regelungserweiterung beziehungsweise sinnvolle Ergänzung zu den bereits bestehenden Gestaltungsoptionen darstellen könne und insoweit möglicherweise den gewandelten Lebensweisen und Rollenverteilungen in einer Partnerschaft Rechnung trage. „Vor diesem Hintergrund befürwortet der Petitionsausschuss eine Prüfung der gesetzgeberischen Forderung der Petentin, bei der dann auch die finanziellen Auswirkungen und möglicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand für die gesetzliche Rentenversicherung zu betrachten wären“, heißt es in der Beschlussempfehlung.

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