Gesetzentwürfe passieren Rechtsausschuss
Berlin: (hib/MWO) Gesetzentwürfe der Bundesregierung und weitere öffentliche Anhörungen standen auf der Tagesordnung der 135. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch. Unter der Leitung des stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) empfahl das Gremium mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der Fraktionen von FDP, Linken und Grünen sowie eines CDU-Abgeordneten, die Annahme des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU/CSU und SPD zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder (19/23707(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in geänderter Fassung. Der textgleiche Entwurf der Bundesregierung (19/24901(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurde für erledigt erklärt. Zwei Gesetzentwürfe der Grünen-Fraktion zur Änderung des Richtergesetzes und zur Stärkung des Kinderschutzes im familiengerichtlichen Verfahren (19/20541(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/20540(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden ebenso abgelehnt wie ein Antrag der Grünen mit dem Titel „Prävention stärken - Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ (19/23676(Dokument, öffnet ein neues Fenster)).
Laut Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wurde im Ergebnis der parlamentarischen Beratungen und der Sachverständigenanhörung unter anderem die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Änderung der Begrifflichkeit des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sexualisierte Gewalt gegen Kinder nicht übernommen. Vorgesehen sind im Entwurf unter anderem die Verschärfung des Strafrechts, die Erweiterung der Ermittlungsbefugnisse, eine verbesserte Qualifikation der Jugendrichterinnen und Jugendrichter sowie der Jugendstaatsanwältinnen und -staatsanwälte sowie eine stärkere Prävention.
In der ausführlichen Diskussion zu dem Tagesordnungspunkt kritisierten die Opposition vor allem den strafrechtlichen Teil des Entwurfs. Die darin vorgesehenen Verschärfungen seien auch bei Experten umstritten und rechtspolitisch nicht nachvollziehbar, hieß es bei Grünen, Linken und FDP. Konkret ging es dabei um sogenannte minderschwere Fälle mit Beteiligung von Jugendlichen. Aus der CDU hieß es dazu, der Gesetzentwurf sei wohlüberlegt. Es müsse ein Tabu sei, dass irgendwo auf einem Handy ein kinderpornografisches Bild auftaucht. Das im Entwurf enthaltene Verbot von Kindersexpuppen sei überfällig. Die AfD erklärte, der Entwurf sei im Großen und Ganzen gut gelungen.
Ebenfalls zur Annahme empfohlen wurde mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen ein Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung (19/24686(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Gegen die geänderte Entwurfsfassung stimmte die AfD. FDP, Linke und Grüne enthielten sich. Redner der Koalitionsfraktionen bezeichneten den Entwurf als notwendig und überfällig. Damit werde eine Koalitionsvereinbarung umgesetzt. FDP und Grüne erklärten, der Entwurf gehe in die richtige Richtung, das damit erreichte Schutzniveau reiche aber noch nicht aus. Mit dem Gesetz soll das Recht von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung auf geschlechtliche Selbstbestimmung geschützt werden, zugleich sollen sie vor unnötigen Behandlungen an den Geschlechtsmerkmalen bewahrt werden. Über beide Gesetzentwürfe soll der Bundestag am Donnerstag abstimmen.
Der Ausschuss beschloss des Weiteren die Durchführung von fünf öffentlichen Anhörungen. Zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (19/27670(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften (19/27654(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sollen Sachverständige am 14. April 2021 gehört werden. Eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht (Bundesrats-Drucksache 56/21), zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch in Umsetzung der EU-Richtlinie zur besseren Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union (19/2765(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zum Antrag der Fraktion der AfD „Co-Regulierung als ergänzendes Instrument des Wettbewerbsrechts und des Verbraucherschutzes“ (19/25808(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) ist für den 19. April 2021 geplant. Weitere Anhörungen zu Regierungsentwürfen eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (19/27635(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und zur Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds sowie zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (Bundesrats-Drucksache 148/21) sollen am 21. April 2021 stattfinden.
Weiter beschloss der Ausschuss, Anträge der Linksfraktion zu „Rechtssicherheit für Forschung und Lehre - Bildungs- und Wissenschaftsschranken im Urheberrecht entfristen“ (19/14155(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und „Verleihbarkeit Digitaler Medien durch Bibliotheken sichern“ (19/14370(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) in die bereits beschlossene öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes (19/27426(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) einzubeziehen.
Die bereits dem Grunde nach beschlossene öffentlichen Anhörung zu einem Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Ergänzung mietrechtlicher und gewerbemietrechtlicher Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (19/23116(Dokument, öffnet ein neues Fenster))und einem Antrag der Fraktion Die Linke, mit dem Kleingewerbe und soziale Einrichtungen vor Mietenexplosion und Verdrängung geschützt werden sollen (19/16837(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), soll mit einer bereits beschlossenen öffentlichen Anhörung zum Mietspiegel zusammengeführt werden. Sie sollen nacheinander am 9. Mai 2021 stattfinden.
Die Beschlussfassungen zur Terminierung der dem Grunde nach beschlossenen öffentlichen Anhörung zu Gesetzentwürfen der Linken und der Grünen zur Streichung beziehungsweise Ersetzung des Begriffs Rasse im Grundgesetz (19/20628(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 19/24434(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie zu einem Antrag der Linken mit dem Titel „Deutschland braucht ein Unternehmensstrafrecht“ (19/7983(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) wurden von der Tagesordnung abgesetzt.
Schriftlich lagen den Abgeordneten Nachberichte des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur informellen Videokonferenz der Justizministerinnen und -minister am 11. März 2021 und zur informellen Videokonferenz der für Binnenmarkt und Industrie zuständigen Ministerinnen und Minister am 25. Februar 2021 vor.