24.03.2021 Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit — Gesetzentwurf — hib 387/2021

AfD will Atomgesetz präzisieren

Berlin: (hib/CHB) Die AfD-Fraktion will sicherstellen, dass auch zukünftig Kernbrennstoffe exportiert werden dürfen, sofern die kerntechnischen Anlagen im Ausland vergleichbar hohe Sicherheitsstandards wie in Deutschland haben. Zu diesem Zweck hat die AfD-Fraktion den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes (19/27773) eingebracht. Die Vorlage soll am morgigen Donnerstag im Bundestagsplenum behandelt und im vereinfachten Verfahren zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit überwiesen werden.

Nach Angaben der AfD-Fraktion soll der Gesetzentwurf Paragraf 3 des Atomgesetzes klarstellen und damit gewährleisten, dass die gegenwärtig praktizierte Ausfuhrregelung von Kernbrennstoffen beibehalten wird. Paragraf 3 sei in der jetzigen Fassung nicht eindeutig genug, um Forderungen nach einem Exportverbot angereicherten Nuklearbrennstoffs zu unterbinden, wird in der Begründung des Gesetzentwurfs ausgeführt.

Marginalspalte