24.03.2021 Tourismus — Ausschuss — hib 389/2021

Regierung wirbt um Verständnis für Mallorca-Entscheidung

Berlin: (hib/WID) Die Bundesregierung hat um Verständnis für die umstrittene Entscheidung geworben, die Reisewarnung für Mallorca aufzuheben. Vor dem Tourismusausschuss wies der im Wirtschaftsministerium zuständige Parlamentarische Staatssekretär Thomas Bareiß (CDU) am Mittwoch auf das politische Anliegen hin, Freizügigkeit und offene Grenzen in Europa auch unter Bedingungen der Pandemie zu erhalten, nicht nur für Waren und Lieferketten, sondern auch für Menschen. In Mallorca habe die Sieben-Tage-Inzidenz schon seit vielen Wochen konstant unter dem Wert von 30 auf 100.000 Einwohner gelegen. Unter diesen Umständen habe das Auswärtige Amt schon aus rechtlichen Gründen keine Möglichkeit gesehen, die Reisewarnung weiter aufrecht zu erhalten. Die Aufhebung hätte sogar schon früher erfolgen können.

Bareiß räumte ein, dass die Entscheidung, die er „nachvollziehbar und richtig“ nannte, für die einheimische Tourismusbranche „wirklich bitter“ und „schwer zu vermitteln“ gewesen sei. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe führe derzeit Gespräche über die Frage, wie dem Missverhältnis in der Behandlung deutscher und ausländischer Reiseziele abzuhelfen sei. Bareiß äußerte die Hoffnung, dass sich der von norddeutschen Landesregierungen ins Gespräch gebrachte „kontaktlose Urlaub“ in der Ferienwohnung oder dem eigenen Wohnwagen doch noch ermöglichen lasse: „Jeder weitere Schritt ist richtig.“

Der Staatssekretär erinnerte daran, dass das anfänglich „knallharte System der Reisewarnungen“ mittlerweile deutlich „aufgeweicht“ worden sei und differenziertere Züge angenommen habe. So gebe es jetzt „spezielle Formen“ der Warnung für Gebiete mit Inzidenzwerten über 200 sowie für „Mutationsgebiete“. In der Abwägung sei freilich auch zu bedenken, dass das Robert-Koch-Institut die Reisewirtschaft zwar nicht durchweg als Pandemietreiber bewerte, Flugreisen aber kritisch sehe. Insofern sei nicht nur die Lage auf Mallorca, sondern auch der Weg dorthin zu berücksichtigen. Generell gelte: „Jede Entscheidung muss verhältnismäßig, gerecht und nachvollziehbar sein.“

Darum gehe es in der Arbeitsgruppe, die sich mit einer ausgewogeneren Behandlung einheimischer und ausländischer Reiseziele befasse. Dass dort auch die Rede davon gewesen sei, Reisen ins Ausland generell zu verbieten, konnte Bareiß aus eigener Kenntnis weder bestätigen noch dementieren.

Zum aktuellen Stand der Ausreichung von Corona-Hilfen für die Tourismuswirtschaft stellte Bareiß fest, dass die Abschlagzahlungen seit dem 12. März wieder auf den Konten der Berechtigten eingingen. Die Überweisungen waren am 3. März wegen eines Betrugsfalls zeitweilig gestoppt worden. November- und Dezemberhilfen seien im Volumen von 11,2 Milliarden Euro beantragt worden. Davon seien bisher neun Milliarden bei den Empfängern angekommen. Anders als zunächst vorgesehen, seien auch die Betreiber von Gaststätten antragsberechtigt. Neu eingerichtet worden sei zudem ein Härtefallfonds im Umfang von 1,5 Milliarden Euro.

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