25.03.2021 Menschenrechte — Ausschuss — hib 392/2021

20 Jahre Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin: (hib/SAS) 20 Jahre nach der Gründung des Deutschen Instituts für Menschenrechte (DIMR) haben Experten die Arbeit des Instituts gewürdigt und gleichzeitig eine bessere finanzielle und personelle Ausstattung angemahnt. Das wurde in einem öffentlichen Gespräch im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am Mittwochnachmittag deutlich. Die Gründung des Instituts am 8. März 2001 auf Grundlage eines einstimmigen Bundestagsbeschlusses sei ein bedeutsamer Schritt Deutschlands dahin gewesen, seine menschenrechtlichen Verpflichtungen umzusetzen, lobten die Sachverständigen. Seitdem habe sich das DIMR als unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Bundesrepublik die Menschenrechte im In- und Ausland einhalte und fördere.

Dunja Mijatović, Menschenrechtskommissarin des Europarats, hob in ihrem Grußwort die „Schlüsselrolle“ des DIMR bei der Thematisierung der Menschenrechte im Zusammenhang von Asyl und Migration hervor, bei der Bekämpfung von Rassismus und Extremismus und nicht zuletzt beim Schutz der Grundrechte in der Pandemie. Das Institut könne sich in seiner Arbeit auf eine breite Akzeptanz von Parteien und zivilgesellschaftlichen Akteuren stützen. Sie warnte aber: „Deutschland ist nicht immun gegenüber menschenrechtlichen Herausforderungen.“ Die Arbeit des Instituts bleibe auch in Zukunft „extrem wichtig“.

Dieser Meinung schloss sich auch Michael O'Flaherty, Direktor der EU-Grundrechteagentur (FRA) an: Er betonte, dass das DIMR unter den weltweit mehr als 100 Nationalen Menschenrechtsinstituten eines von nur 17 Instituten sei, die die Vorgaben zu Mandat und Arbeitsweise der „Pariser Prinzipien“ erfüllten. Nach Absolvierung eines von den Vereinten Nationen anerkannten Akkreditierungsverfahrens sei diesen Instituten der „A-Status“ verliehen worden.

Das DIMR habe eine Vorreiterrolle im Kampf gegen Rassismus, es setze sich zudem für Menschen mit Behinderungen und die Rechte von Kindern ein, betonte O'Flaherty: „Wir verdanken ihm in Europa viel.“ So habe das Institut auch dazu beigetragen, die Situation Nationaler Menschenrechtsorganisationen welt- und europaweit auf die „Agenda“ zu bringen. Ihre Unabhängigkeit sei vielerorts bedroht. Mit Sorge beobachte er auch, dass viele Institute unterfinanziert seien. O'Flaherty kritisierte hier auch das Budget des DIMR: Dieses sei „sehr niedrig“. In den 20 Jahren seines Bestehens sei es kaum verändert worden und passe nicht mehr zu den gewachsenen Aufgaben des Instituts.

Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte, erinnerte an den Gründungsauftrag des Instituts: Ziel sei die Schaffung einer Institution gewesen, die anwendungsorientierte Forschung betreibe und die Politik berate. Im Bundestag habe damals weitgehend Konsens darüber bestanden, dass sich das Institut dafür kritisch mit der praktischen Politik auseinandersetzen müsse. Entscheidend für den Erfolg des Instituts sei aber die Bereitschaft der Politik, solche kritischen Anmerkungen ernst zu nehmen und Konsequenzen zu ziehen, betonte Rudolf. „Dieses Verständnis ist fundamental.“

Der Bundestag habe sich in der Vergangenheit zwar stets als Hüter der Unabhängigkeit des Instituts erwiesen. Doch es könne seinen Beratungsauftrag noch besser erfüllen, wenn es weitere Rechte erhalte, sagte die DIMR-Direktorin: „Es wäre gut, wenn das Institut die Möglichkeit bekäme, in Anhörungen unaufgefordert Stellungnahmen abzugeben oder direkt an Sachverständigenanhörungen teilzunehmen.“

Drei zentrale Aufgaben des Instituts in der Zukunft nannte Rudolf zum Schluss ihres Statements: die Förderung des gesellschaftlichen Zusammenhalts angesichts wachsender Verwerfungen durch die Globalisierung, die menschenrechtliche Gestaltung des „fundamentalen Wandels der Lebensgrundlagen“ durch Klimawandel, Digitalisierung und künstliche Intelligenz sowie eine bessere Wahrung der Menschenrechte und des Rechtsstaats durch die Stärkung des internationalen Menschenrechtsschutzsystems.

In der anschließenden Diskussion unterstrichen Abgeordnete der SPD- sowie der FDP-Fraktion die „wichtige Arbeit“ und „große internationale Reputation“ des Instituts, während ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion Zweifel anmeldete, ob dessen selbstgesetztes Arbeitsprogramm nicht zu groß sei. Ein Mittelaufwuchs, wie ihn ein solches Programm erfordern würde, werde es vermutlich nicht geben, sagte der Abgeordnete und plädierte für eine Konzentration auf zentrale Themen und insbesondere die „Vermittlung menschenrechtlicher Kompetenzen“. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen befürwortete hingegen eine weitere Stärkung des Instituts sowie die konsequentere Einbeziehung seiner Expertise in den Gesetzgebungsprozess.

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