Regierung will Filmförderung an Corona-Pandemie anpassen
Berlin: (hib/AW) Das Filmförderungsgesetz soll an die Bedingungen der Corona-Pandemie angepasst werden. Dies sieht der Gesetzesentwurf der Bundesregierung (19/27515) für eine Novellierung und Verlängerung des Filmförderungsgesetzes (FFG) für zunächst zwei Jahre vor. Dies bedeutet, dass auch die Filmabgabe, die Kinobetreiber, Videowirtschaft, Fernsehanstalten sowie Programmvermarkter an die Filmförderungsanstalt (FFA) zur Finanzierung der Filmförderung abführen müssen, nur für zwei Jahre verlängert wird. Üblich ist, dass diese alle fünf Jahre überprüft und verlängert wird.
Konkret sieht die Gesetzesnovelle vor, dass der Verwaltungsrat der FFA die den einzelnen Förderbereichen zustehenden Mittel auch für Maßnahmen zur Strukturverbesserung verwenden kann, wenn dies zur „Abwendung oder Minderung von Schäden für die Struktur der deutschen Filmwirtschaft, die aufgrund höherer Gewalt drohen oder bereits eingetreten sind, unbedingt erforderlich erscheint“, heißt es in der Gesetzesvorlage. Zudem sollen dem Vorstand der FFA mehr Spielraum beim Erteilen von Ausnahmen eingeräumt werden, wenn einzelne Förder- oder Auszahlungsvoraussetzungen aufgrund höherer Gewalt nicht erfüllt werden können. Flexibler sollen auch die Sperrfristen für geförderte Filme gehandhabt werden. So soll in Fällen, in denen die reguläre Aufführung eines Films im Kino für „eine nicht unerhebliche Dauer“ bundesweit nicht möglich ist, die Ausstrahlung auch auf bezahlpflichtigen Streaming-Plattformen ermöglicht werden.
Mit der Gesetzesnovelle sollen zudem der Umweltschutz verstärkt in der Filmförderung berücksichtigt werden. So soll die Vergabe von Fördermitteln nur gewährt werden, wenn bei der Filmproduktion „wirksame Maßnahmen zur Förderung der ökologischen Nachhaltigkeit getroffen werden“. Die Einzelheiten dafür soll der FFA-Verwaltungsrat in einer Richtlinie festlegen.