29.03.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 411/2021

„Hate Speech“ auf dem Twitter-Account des Justiz-Ressorts

Berlin: (hib/MWO) Die Bundesregierung verurteilt jede Form von Aufrufen zu Gewalt oder sonstige „Hate Speech“. Das schreibt sie in der Antwort (19/27551) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27058), in der nach dem Umgang mit „Hate Speech“ auf dem offiziellen Twitter-Account des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gefragt wurde. Anlass war ein dort veröffentlichter Videobeitrag von Malcolm Ohanwe. Die Bundesregierung schreibt, Ohanwe sei ein mehrfach ausgezeichneter Journalist und Betroffener von strafrechtlich relevanter Hasskriminalität und somit eine wichtige Stimme, wenn es um Hass und Hetze in den Sozialen Netzwerken geht. Ohanwe habe allein auf Twitter 16.313 Tweets veröffentlicht (Stand: 5. März 2021). Eine Überprüfung sämtlicher Äußerungen in den Sozialen Netzwerken sei angesichts der schlichten Anzahl nicht möglich.

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