30.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 416/2021

Humanitäre Standards beim Schutz der EU-Außengrenzen

Berlin: (hib/STO) Beim Schutz der EU-Außengrenzen müssen laut Bundesregierung „humanitäre Standards sowie geltende völker- und europarechtliche Bestimmungen eingehalten und die europäischen Grundwerte geachtet werden“. Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27519) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (19/26869) ausführt, findet bei Grenzüberwachungseinsätzen, die von den Mitgliedstaaten an ihren Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Grenzschutzagentur Frontex koordinierten Zusammenarbeit durchgeführt werden, die EU-Verordnung (EU) 656/2014 Anwendung. „Dabei sind alle Maßnahmen so durchzuführen, dass die Sicherheit der abgefangenen oder geretteten Personen, die Sicherheit der beteiligten Einsatzkräfte und die Sicherheit Dritter in jedem Fall gewährleistet ist und der Grundsatz der Nichtzurückweisung eingehalten wird.“ Bei Anwendung der Verordnung bestehe die Pflicht zur Beachtung der erwähnten völker- und europarechtlichen Standards.

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