31.03.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 417/2021

Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung

Berlin: (hib/STO) Mit der Kriminalitätsbelastung der deutschen und der nichtdeutschen Wohnbevölkerung befasst sich die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/27423) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/26867). Danach ist ein Vergleich der tatsächlichen Kriminalitätsbelastung der nichtdeutschen Wohnbevölkerung mit der deutschen schon wegen des Dunkelfeldes der nicht ermittelten Tatverdächtigen in der Polizeilichen Kriminalstatistik schwer möglich.

Ferner enthält die Bevölkerungsstatistik der Antwort zufolge keine Angaben zu bestimmten Ausländergruppen wie vor allem Personen ohne Aufenthaltserlaubnis, Touristen, Durchreisende, Besucher, Grenzpendler und Stationierungsstreitkräfte, die jedoch in der Kriminalstatistik als Tatverdächtige mitgezählt werden. Die Volkszählungen von 1979 und von 2011 hätten gezeigt, dass auch die Daten der gemeldeten ausländischen Wohnbevölkerung sehr unzuverlässig sind.

Die Kriminalitätsbelastung der Deutschen und Nichtdeutschen ist zudem aufgrund der unterschiedlichen strukturellen Zusammensetzung kaum vergleichbar, wie die Bundesregierung weiter ausführt. Die sich in Deutschland aufhaltenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft seien im Vergleich zur deutschen Bevölkerung im Durchschnitt jünger und häufiger männlichen Geschlechts. Sie lebten eher in Großstädten, gehörten zu einem größeren Anteil unteren Einkommens- und Bildungsschichten an und seien häufiger arbeitslos. Dies alles führe zu einer durchschnittlich höheren Delinquenzrate.

Die Daten lassen laut Vorlage auch keine vergleichende Bewertung der Kriminalitätsbelastung von Deutschen und Nichtdeutschen zu. „Bei der Tatverdächtigenentwicklung wirken sich auch demografische Einflüsse aus (Wanderungen ins und aus dem Ausland, Einbürgerungen, Jahrgangsstärken der jungen Menschen)“, heißt es in der Antwort.

Des Weiteren weist die Bundesregierung darauf hin, dass der Anteil der nichtdeutschen Wohnbevölkerung an der Wohnbevölkerung in Deutschland insgesamt seit 2014 „deutlich und kontinuierlich“ angestiegen sei. Dagegen sei der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen - betrachtet man die Straftaten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU - 2014 bis 2016 angestiegen, stagniere aber seit 2016. Das bedeute, dass dem Zuwachs der nichtdeutschen Wohnbevölkerung um 43,9 Prozent ein wesentlich geringerer Zuwachs der nichtdeutschen Tatverdächtigen um 17,2 Prozent gegenübersteht. In der Konsequenz nehme die Belastung dieser Bevölkerungsgruppe bei den Delikten insgesamt ohne Verstöße gegen das Aufenthalts-, das Asyl- und das Freizügigkeitsgesetz/EU seit dem Höchststand 2015 kontinuierlich ab.

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