31.03.2021 Auswärtiges — Unterrichtung — hib 418/2021

Aktionsplan zur VN-Resolution 1325

Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hat ihren Dritten Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen (Women, Peace and Security, WPS) für den Zeitraum 2021 bis 2024 vorgelegt (19/27461) und darin sechs Schwerpunkte definiert. Vier der Schwerpunktbereiche, nämlich „Krisenprävention“, „Teilhabe“, „Schutz und Unterstützung“, sowie „Humanitäre Hilfe und Wiederaufbau“, orientieren sich demnach an den Säulen der WPS-Agenda. Der Schwerpunkt „WPS stärken“ fördere die effektive, koordinierte und systematische Verankerung von WPS auf internationaler, regionaler und bilateraler Ebene. Der Schwerpunkt „Institutionelle Verankerung und Kapazitäten stärken“ schließlich diene maßgeblich der stärkeren Verankerung von WPS in der Struktur, Fortbildungsmaßnahmen und der Arbeit der Bundesregierung.

Der deutsche Aktionsplan zu Frauen, Frieden und Sicherheit legt den Angaben zufolge dar, wie die Bundesregierung eine Geschlechterperspektive in ihre weltweite Arbeit für Frieden und Sicherheit integrieren, die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in fragilen, Konflikt- und Postkonfliktstaaten schützen und ihre Teilhabe an der Krisenprävention, Konfliktbewältigung, Friedensförderung und beim Wiederaufbau fördern wird.

Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit habe zum Ziel, friedliche und stabile Gesellschaften zu schaffen, indem die Menschenrechte von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit gefördert werden. Mit der Verabschiedung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit am 31. Oktober 2000 habe der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zum ersten Mal anerkannt, dass die Beteiligung von Frauen zur Schaffung und Erhaltung von Frieden notwendig ist.

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