31.03.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Kleine Anfrage — hib 423/2021

Kooperationen der Kultusministerkonferenz mit dem Bund

Berlin: (hib/ROL) Zur Kultusministerkonferenz und den Informations- und Kooperationsmöglichkeiten stellt die Fraktion Die Linke eine Kleine Anfrage (19/27889). Die Abgeordneten wollen wissen, ob die Bundesregierung mit der ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland (KMK) darin übereinstimmt, dass die KMK bei Bildungsthemen „Verantwortung für das Staatsganze“ trägt und ob die Bundesregierung ebenso wie die KMK der Auffassung ist, dass „in einem demokratischen Bundesstaat Bildungsplanung nur in einer steten Wechselwirkung zwischen den Ländern und dem Bund erfolgen könne“. Die Aufgabe der in der KMK zusammenarbeitenden Ministerinnen und Minister sei unter anderem die Wahrnehmung von Verantwortung für Bildungsthemen mit länderübergreifender Wirkung und Bedeutung. In der Selbstbeschreibung der KMK würden die Länder dabei entsprechend Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes „Verantwortung für das Staatsganze“ wahrnehmen.

Angesichts der Entwicklungen in der Bildungslandschaft bei Themen der Bildungsgerechtigkeit, Inklusion oder auch Digitalisierung und nicht zuletzt dem Umgang mit der SARS-CoV-2-Pandemie zeigt sich nach Auffassung der Fragesteller, dass diese Abstimmung der Länder auch dringend erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke immer wieder kritisch hinterfragt werden, inwieweit die KMK ihrer „Verantwortung für das Staatsganze“ dabei gerecht wird, da das Gremium der KMK keinen parlamentarischen Frage- oder Kontrollrechten unterliegt.

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