Homeoffice in Bundesbehörden
Berlin: (hib/STO) Um „Homeoffice in Bundesbehörden“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (19/27682) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/26757). Danach ist das mobile Arbeiten seit längerem fester Bestandteil bei Obersten Bundesbehörden, den Bundesoberbehörden, obersten Bundesgerichten sowie den Bundesmittel- und Bundesunterbehörden und wird in verschiedenen Modellen ermöglicht, etwa mit einem Sachgrund wie Kindererziehungs- und Pflegeverpflichtungen oder auch voraussetzungslosem mobiles Arbeiten. Homeoffice habe insofern bereits vor der Pandemie genutzt werden können und werde im Rahmen der aktuellen Lage auch verstärkt und in größerem Umfang wahrgenommen.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, variiert die konkrete Nutzung täglich und hängt von den jeweils zu erledigenden Aufgaben ab. Hierbei sei unter anderem zu berücksichtigen, dass Serviceeinheiten in den Liegenschaften und Beschäftigte der Krisenstäbe im jeweils notwendigen Umfang vor Ort tätig sein müssen oder sicherheitsrelevante Aufgaben besonderen Vorgaben unterliegen und nicht im Homeoffice wahrgenommen werden können.
„Auf Basis der in den Bundesbehörden gegebenen technischen Voraussetzungen und unter der Voraussetzung der Eignung des Arbeitsplatzes, insbesondere mit Blick auf die damit verbundenen Aufgaben, ist es annähernd allen Beschäftigten grundsätzlich möglich, im Homeoffice zu arbeiten“, heißt es in der Antwort ferner. Aufgrund der besonderen Ausnahmesituation im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der IT-seitigen Verfügbarkeit ermöglichten die Bundesbehörden den Beschäftigten weitergehender als im Normalbetrieb die Teilnahme am mobilen Arbeiten. Die Beschäftigten regelten auf der Grundlage von Dienstvereinbarungen in Abstimmung mit dem unmittelbaren Vorgesetzten die Ausgestaltung des Homeoffice.
Aktuell soll laut Bundesregierung „möglichst weitgehend im Homeoffice gearbeitet werden“. Inwieweit sich die Möglichkeiten und der Umfang des mobilen Arbeitens im Kontext der aktuellen Erfahrungen verändern, sei Bestandteil entsprechender Evaluationsprozesse, die derzeit noch nicht abgeschlossen sind. Die Erfahrungen, die im Rahmen der Pandemie mit der stark ausgeweiteten mobilen Arbeit gemacht wurden, werden dabei den Angaben zufolge „Berücksichtigung finden“.