01.04.2021 Inneres und Heimat — Antwort — hib 425/2021

Doppelte Staatsangehörigkeiten

Berlin: (hib/STO) Doppelte Staatsangehörigkeiten in Deutschland eingebürgerter Iraner, Syrer, Afghanen, Marokkaner, Tunesier, Algerier, Libanesen und Nigerianer sind ein Thema der Antwort der Bundesregierung (19/27771) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/27231). Danach wird bei der Einbürgerung eines Ausländers von der Voraussetzung, dass er seine bisherige Staatsangehörigkeit aufgibt oder verliert, abgesehen, wenn er diese nicht oder nur unter besonders schwierigen Bedingungen aufgeben kann. Das sei unter anderem anzunehmen, wenn der ausländische Staat die Entlassung regelmäßig verweigert, heißt es in der Antwort weiter. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, ermöglichen Iran, Syrien, Afghanistan, Marokko, Tunesien, Algerien, Libanon und Nigeria „in der Regel faktisch kein Ausscheiden aus ihrer Staatsangehörigkeit“.

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