06.04.2021 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 436/2021

Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters thematisiert

Berlin: (hib/STO) Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters (AZR) thematisiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (19/28123). Darin führt die Fraktion aus, dass der entsprechende Gesetzentwurf des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat weitreichende datenschutzrechtliche Änderungen im Bereich des Aufenthalts- und Asylrechts vorsehe.

Bisher sei im Ausländerzentralregistergesetz geregelt, dass AZR-Anfragen von den berechtigten öffentlichen Stellen bei Nicht-Unionsbürgern „auch nur mit Lichtbild oder mit Fingerabdruckdaten gestellt werden“ dürften. Gemäß dem Referentenentwurf solle künftig für die AZR-Daten-Abfrage die zusätzlich zu den biometrischen Daten zu speichernde „Referenznummer“ genügen.

Mit der ausländischen Personenidentitätsnummer soll der Fraktion zufolge „eine weitere Kennziffer den Zugriff auf und die Zusammenführung von Daten erleichtern“. Ihrer Ansicht nach stehe der Gesetzentwurf der Bundesregierung daher im Widerspruch zur EU-Datenschutzgrundverordnung sowie zum vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Verbot von Personenkennzahlen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, welche Verbesserungen sich die Bundesregierung durch die geplante Abfragemöglichkeit mit Hilfe der zu den biometrischen Daten gehörigen Referenznummern verspricht.

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