07.04.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 437/2021

Bundesrats-Stellungnahme zu Registerzensus­erprobungsgesetz

Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (19/28168) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Erprobung von Verfahren eines Registerzensus und zur Änderung statistikrechtlicher Vorschriften“ (19/27425) vor. Darin plädiert der Bundesrat für eine Reihe an Änderungen und Ergänzungen am Regierungsentwurf.

So spricht er sich etwa dafür aus, den Ansatz einer „zentralen IT-Entwicklung und Durchführung“ in dem Gesetz nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen müssten die Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen den Ämtern des Bundes und der Länder aufgeteilt werden. Auch fordert er unter anderem den Bund auf, einen Arbeits- und Zeitplan für das Projekt der Registerzensuserprobung nachzureichen.

In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung, dass die Risiken einer zentralen IT-Entwicklung und Durchführung aus ihrer Sicht beherrschbar seien. Wie sie zugleich ausführt, ist die Erstellung eines Arbeits- und Zeitplans für das Projekt aus ihrer Sicht nicht Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens, sondern Teil des operativen Geschäfts, und sollte gemeinsam durch die Beteiligten von Bund und Ländern erfolgen.

Mit dem „Registerzensuserprobungsgesetz“ sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Erprobung von Verfahren zur künftigen registerbasierten Ermittlung der Bevölkerungszahlen geschaffen werden. Daneben schafft der Gesetzentwurf laut Bundesregierung die Voraussetzungen dafür, „hilfs- und übergangsweise ab dem Jahr 2024 geokodierte Bevölkerungszahlen aus einer Kombination der Bevölkerungsfortschreibung mit jährlichen Melderegisterauszügen zu schätzen“.

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