12.04.2021 3. Untersuchungsausschuss — Ausschuss — hib 457/2021

Weitere Zeugen von der BaFin vernommen

Berlin: (hib/LL) Strukturelle Fragen und Prozesse bei der Wertpapieraufsicht standen im Mittelpunkt der öffentlichen Zeugenvernehmung des 3. Untersuchungsausschusses („Wirecard“) am Montagmittag, 12. April 2021, bei der das Gremium Zeugen aus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) befragte.

Hätte die BaFin in dem zweistufigen Bilanzprüfungsverfahren zwischen der Bundesbehörde BaFin und der privatrechtlichen Deutschen Prüfstelle für Rechnungslegung (DPR) den Fall Wirecard an sich ziehen müssen? „Keine Anhaltspunkte für gesetzeswidrige Transaktionen“ gebe es, „und keine fehlerhafte Rechnungslegung“, zitierte Hannelore Lausch, bei der BaFin im Untersuchungszeitraum zuständige Abteilungsleiterin für Grundsatzfragen der Wertpapieraufsicht, aus einem Bericht der DPR.

Die Antworten der DPR auf Nachfragen ihres Hauses hätten der BaFin keinen Anlass gegeben, das Verfahren im Fall der Wirecard AG an sich zu ziehen. „Wir haben mehrere schriftliche Anfragen zur Prüfung der DPR gestellt. Die Antworten haben uns nicht an einem ordnungsgemäßen Verfahren zweifeln lassen. Die haben mehrere Prüfungsdurchgänge gemacht. Die Prüfstelle hat gearbeitet.“ Wie in jedem anderen Fall auch. Dies könne durchaus mal zwölf Monate dauern.

Die Mitglieder das Untersuchungsausschusses beleuchteten vor allem die Schnittstellen zwischen der ministeriellen Ebene (Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz) und den am Prüfverfahren beteiligten Institutionen (BaFin und DPR) sowie zwischen diesen beiden Prüfeinrichtungen.

Die Abgeordneten interessierte unter anderem, ob die gesetzliche Regelung eine Fehlkonstruktion ist und unter welchen Voraussetzungen der rechtliche Rahmen vielleicht doch zulasse, dass die BaFin ein Prüfverfahren der DPR an sich ziehe.

Lausch schilderte die Unzufriedenheit der BaFin mit dem zweistufigen Verfahren. „Das zweistufige Verfahren ist ineffizient und erzeugt Probleme in der praktischen Handhabung. Das haben wir BMF und BMJV von Anfang an geschildert. Aber die Ministerien wollten das zweistufige Verfahren so und wir haben dann das Beste daraus gemacht.“

Die Zusammenarbeit mit der Prüfstelle „war anstrengend“, so Lausch, geprägt von Kompetenz-Rangeleien und Vorwürfen. „Man musste um seine Rechte kämpfen, hatte von Beginn an Probleme, angeforderte Akten zu bekommen, um bei Zweifeln in einem Fall auch mal tätig zu werden.“ Das habe sich im Lauf der Jahre verbessert. „Wir haben uns dann mit diesem Verfahren arrangiert.“

Lediglich in einer Handvoll anderer Fälle habe man in der Vergangenheit seitens der BaFin Fehler am Prüfverfahren bei der DPR festgestellt. „Die waren natürlich brüskiert und sind sofort zum Ministerium gelaufen.“

Die Zeugin schilderte, wie die BaFin 2019 und 2020 auf den Prüfbericht der DPR und auch auf das von Wirecard selbst in Auftrag gegebene Gutachten der Bilanzprüfer der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG gewartet habe.

Im Vorstand der BaFin habe man Anfang 2020 den Verdacht gehegt, dass die DPR im Fall Wirecard seit einem Jahr nicht gearbeitet habe, das hat der Ausschuss aus einer E-Mail erfahren. Daraufhin habe man ja das Auskunftsersuchen an die DPR gestellt, so Lausch: Was macht ihr? Wann können wir mit Ergebnissen rechnen? Im November 2019 habe sie außerdem „mitbekommen, dass die DPR erst das KPMG-Gutachten abwarten wolle“.

Bei der BaFin habe man dies genauso bewertet. Es habe keinen Sinn, parallele Prüfungen zu eröffnen, wenn dieses große, global tätige Unternehmen, mit all seinen Möglichkeiten an dem Fall dran sei. „Das wollten wir abwarten.“

Presseberichte über Manipulationen rund um Wirecard habe die BaFin der DPR für deren laufendes Verfahren stets weitergeleitet. Man sei so seiner Verpflichtung zur Zusammenarbeit nachgekommen.

Die DPR habe mehrere Stichprobenprüfungen bei Wirecard vorgenommen. Und bis auf 2020 stets festgestellt, dass es sich um ordnungsgemäße Abschlüsse handelte.

In der Sitzung entstand - durch die Fragen der Ausschussmitglieder und die Antworten der Zeugin von der BaFin - von der DPR das Bild einer sehr selbstbewussten und wenig kooperativen Institution, die von wenig konkreten ministeriellen Regelungen zur Zusammenarbeit profitiere, sich den Prüfungsprozeduren der zu beaufsichtigenden Unternehmen anschließe und vielfach die Herausgabe von Informationen unter Berufung auf Geheimhaltungsvorbehalte versage, und der die BaFin schließlich etwas zutraute, für das die DPR keine Mittel hatte:

Die BaFin habe ja im Schriftverkehr mit der DPR unterstellt, dass Wirecard möglicherweise Umsatzerlöse mit gefälschten Unterlage belegt habe, so der Abgeordnete Matthias Hauer (CDU). Gefälschte Unterlagen aber könne die DPR, die ja nach Worten von Lausch Buchhaltungsprüfung am Schreibtisch mache, gar nicht erkennen, da sie nicht forensisch tätig werde. Es passe nicht zusammen, dass die BaFin von der DPR verlange, über die Rechnungsprüfung für den Abschluss 30. Juni 2018 hinaus strafbare Handlungen aufzudecken, „obwohl man wusste: Forensisch können die da gar nichts machen.“

Lausch sagte dazu: „Es ging mit der DPR stets darum: Wann kriegen wir das Prüfergebnis. Die Antwort war immer: Wir werden das schnellstmöglich vorlegen.“ Im Juni 2020, lange nach Veröffentlichung des KPMG-Gutachtens, sei die DPR dann zu dem Ergebnis gekommen: Die untersuchte Wirecard-Bilanz ist fehlerhaft.

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