13.04.2021 Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung — Antwort — hib 470/2021

Förderung der akademischen Restaurierung

Berlin: (hib/ROL) Die akademische Restaurierung trägt entscheidend dazu bei, Kultur- und Sammlungsgut zu pflegen und zu erhalten, aber auch zu erforschen. Das schreibt die Bundesregierung in der Antwort (19/28272) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27690) . Daher könne sich die akademische Restaurierung im Rahmen der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten Forschung zum kulturellen Erbe in interdisziplinäre geistes-, und sozialwissenschaftliche Verbundvorhaben einbringen. Dazu gehörten beispielsweise die Förderprogramme „Die Sprache der Objekte - Materielle Kultur im Kontext gesellschaftlicher Entwicklungen“ oder „Allianz für universitäre Sammlungen. Vernetzen - Erschließen - Forschen“. Zudem verweist die Bundesregierung auf den Beitrag der vom Bund mitfinanzierten Leibniz-Forschungsmuseen, in denen die akademische Restaurierung mit ihren unterschiedlichen disziplinären Untergruppen teilweise eine wichtige Rolle spiele.

Die materielle Alltagskultur hat aus Sicht der Bundesregierung eine hohe gesellschaftliche und wissenschaftliche Relevanz. Materielle Alltagskultur sei Ausdruck von menschlichem Handeln in Geschichte und Gegenwart. Anhand der materiellen Kultur könne die Wissenschaft kulturelle, soziale und wirtschaftliche Praktiken von Gesellschaften erforschen.

Der Begriff „materielles Kulturgut“ sei weit gefasst. Er betreffe den Denkmalschutz ebenso wie das bewegliche Kulturgut, das in Museen, Archiven und Bibliotheken aufbewahrt werde. Bezüglich des beweglichen „nationalen Kulturguts“ würden die Bestimmungen und das Definitionsprozedere des Gesetzes zum Schutz von Kulturgut (Kulturgutschutzgesetz - KGSG), beziehungsweise bezüglich des „archäologischen Kulturerbes“ die Konvention von La Valetta gelten.

Marginalspalte