14.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 474/2021

Baurecht per Gesetz für vier Bundesfernstraßenvorhaben

Berlin: (hib/HAU) Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) sieht laut Bundesregierung für vier Bundesfernstraßenvorhaben die Möglichkeit der Baurechtsschaffung per Gesetz statt durch einen Verwaltungsakt vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/27999(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27412(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) hervor. Vorher seien diese Projekte planerisch zu entwickeln, schreibt die Regierung. Der Antwort zufolge handelt es sich um vier in Paragraf 2a Satz 1 Nr. 13 bis 16 MgvG aufgeführte Projekte in Mittel- und Ostdeutschland „mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen“.