14.04.2021 Verkehr und digitale Infrastruktur — Antwort — hib 474/2021

Baurecht per Gesetz für vier Bundesfernstraßenvorhaben

Berlin: (hib/HAU) Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (MgvG) sieht laut Bundesregierung für vier Bundesfernstraßenvorhaben die Möglichkeit der Baurechtsschaffung per Gesetz statt durch einen Verwaltungsakt vor. Das geht aus der Antwort der Regierung (19/27999) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27412) hervor. Vorher seien diese Projekte planerisch zu entwickeln, schreibt die Regierung. Der Antwort zufolge handelt es sich um vier in Paragraf 2a Satz 1 Nr. 13 bis 16 MgvG aufgeführte Projekte in Mittel- und Ostdeutschland „mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen“.

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