14.04.2021 Finanzen — Ausschuss — hib 475/2021

Zustimmung zu Änderungen bei Wertpapierhandel

Berlin: (hib/AB) Der Finanzausschuss hat am Mittwoch zwei von der Bundesregierung eingebrachte Entwürfe zum Wertpapierhandel beschlossen. Der Ausschuss unter der Leitung der Vorsitzenden Katja Hessel (FDP) stimmte dem Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2034 über die Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten“ (19/26929) in geänderter Form zu. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD sowie die Grünen-Fraktion stimmten dafür, die Fraktionen von AfD, FDP und Linke enthielten sich.

Der Entwurf setzt eine EU-Richtlinie um. Danach soll die Aufsicht über Wertpapierinstitute vollständig aus dem Kreditwesengesetz herausgelöst werden. So soll vor allem für rund 750 kleine und mittlere Wertpapierinstitute, die geringere Anforderungen einhalten müssen, eine einfache und übersichtliche Gesetzessystematik geschaffen werden.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, das Gesetz bedeute einen wichtigen Schritt in Richtung Kapitalmarktunion, was sie sehr begrüße. Die SPD sagte, Wertpapierfirmen aus dem Kreditwesengesetz herauszulösen sei wichtig, da diese ein anderes Risikoprofil hätten. Die Grünen-Fraktion erklärte den Gesetzentwurf ebenfalls zu einem Schritt hin zu einer europäischen Finanzmarktregulierung. Sie begrüßte die Verankerung von Offenlegungspflichten von Anlagestrategien und etwa verbundenen Umweltrisiken.

Die AfD-Fraktion kritisierte die mit dem Gesetzentwurf verbundene Bürokratie, es fehlten Differenzierungen für Wertpapierfirmen. Auch die FDP-Fraktion erklärte, sie sehe die zusätzliche Belastung der Firmen durch Bürokratie kritisch. Die Fraktion Die Linke kritisierte, die Aufteilung der Aufsicht zwischen Bundesbank und Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei unklar.

Die zweite Abstimmung betraf das Pfandbriefrecht. Der Finanzausschuss stimmte für den Entwurf eines Gesetzes „zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/2162 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über die Emission gedeckter Schuldverschreibungen und die öffentliche Aufsicht über gedeckte Schuldverschreibungen“ (CBD-Umsetzungsgesetz, 19/26927) in geänderter Form. Dafür votierten die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen. Die Fraktionen der AfD und der Linken enthielten sich.

Mit der Änderung des Pfandbriefrechts wird eine EU-Richtlinie umgesetzt. Der Bezeichnungsschutz, der sich bislang nur auf die Bezeichnung „Pfandbrief“ bezog, wird ausgeweitet, um die Bezeichnungen „Europäische gedeckte Schuldverschreibung“ und „Europäische gedeckte Schuldverschreibung (Premium)“. Alle Pfandbriefe können künftig unter erster Bezeichnung vertrieben werden, während die Bezeichnung mit Premium-Zusatz nur für Hypothekenpfandbriefe, Öffentliche Pfandbriefe und Schiffspfandbriefe verwendet werden darf, die sowohl die Vorgaben der Covered-Bonds-Richtlinie als auch weitere qualifizierte Voraussetzungen erfüllen.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärte in der Aussprache, die Umsetzung der Richtlinie liege im deutschen Interesse. Die Anhörung habe ergeben, dass der deutsche Pfandbrief dadurch gestärkt werde. Die SPD-Fraktion betonte die wichtige Funktion des Pfandbriefs vor allem für den Immobilienmarkt. Die Umsetzung sei auch eine Reaktion auf zahlreiche Anregungen aus der Realwirtschaft für eine Harmonisierung. Die FDP-Fraktion betonte die jahrhundertelange Tradition des deutschen Pfandbriefs als bewährtes Finanzierungsinstrument. Eine europäische Harmonisierung sei richtig. Die Grünen-Fraktion erklärte, die Richtlinie orientiere sich am deutschen Rechtsrahmen, so dass die Änderungen überschaubar seien.

Die AfD-Fraktion sieht Nachbesserungsbedarf und kritisierte, der Premium-Zusatz diene nicht der Marke Pfandbrief . Die Fraktion Die Linke äußerte Bedenken, dass die vorgesehenen längeren Prüfungsintervalle nicht zu der höheren Anzahl von Produkten passten, die zu erwarten seien.

Marginalspalte