14.04.2021 Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen — Antwort — hib 475/2021

Anforderungen an Bauprodukte

Berlin: (hib/FNO) Die Berücksichtigung von Immissionsschutzregeln in den Bauordnungen der Länder hat sich bewährt und soll beibehalten werden. Daran ändere auch das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs nichts, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (19/27767) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/27411). Das Urteil (Az.: 45-2601.1/51 und Az.: 5-2601.3) hatte Anforderungen der Verwaltungsvorschrift zu Technischen Baubestimmung des Landes unwirksam gemacht. Eine Arbeitsgruppe der Bauministerkonferenz soll Schlussfolgerungen aus der Gerichtsentscheidung ziehen, die Bundesregierung sei dabei als Gast vertreten. In der Antwort heißt es weiter, dass es den Unternehmen offen stehe eine sogenannte Europäische Technische Bewertung zu beantragen. Dadurch könnten Anforderungslücken zwischen der EU-Norm und den baurechtlichen Vorgaben in den Mitgliedsstaaten geschlossen werden.

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