14.04.2021 Wirtschaft und Energie — Gesetzentwurf — hib 477/2021

Gesetzentwurf zu Tagebau-Genehmigungsverfahren

Berlin: (hib/PEZ) Die Bundesregierung hat den „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesberggesetzes und zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung“ (19/28402) vorgelegt, mit dem sie die Genehmigungsverfahren für Braunkohletagebaue an den Kohleausstieg anpassen will. Es gelte, einen Stillstand der Tagebaue zu vermeiden und Planungssicherheit zu gewährleisten, erklärt die Bundesregierung. Mit dem Gesetz wolle man die Dauer von Genehmigungsverfahren bei der Umplanung von Braunkohletagebauen verkürzen. Die Regelungen dienten dazu, auch die bergrechtliche Seite des Ausstiegs aus der Braunkohleverstromung zu gestalten.

Außerdem soll per Gesetz Lithium in allen Formen als bergfreier Bodenschatz definiert werden. Bislang behinderten Unklarheiten um die Definition das Aufsuchen und die Gewinnung dieses Rohstoffs in Deutschland, erklärt die Bundesregierung weiter.

Der Bundesrat schlägt in einer Stellungnahme mehrere Änderungen und Begriffsschärfungen im Detail vor, die die Bundesregierung teils ablehnt, teils prüfen will.

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